Sonntag, 30. Januar 2022

Noch ein Fundstück zum Münchener Gutachten und seinen Folgen...

Joachim Heimerl bringt die Sache mit dem Münchener "Gut"achten, seiner Präsentation und den Reaktionen darauf auf den Punkt- kathnet hat seinen Kommentar veröffentlicht. Lesen! 
Hier geht´s zum Original:  klicken

Unter dem Titel:

"KREUZIGE IHN": DIE ÖFFENTLICHE VERURTEILUNG BENEDIKTS XVI"

beginnt der Artikel so- ZITAT

"Eigentlich gehören Schauprozesse einer eher finsteren Vergangenheit an – EIGENTLICH, möchte man sagen. Eigentlich ist aber auch ein privat beauftragtes Missbrauchsgutachten kein „Prozess“ und eigentlich gibt es auch keine „Verurteilten“ – EIGENTLICH. Und doch erinnert vieles an einen Schauprozess, was man im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Münchener Missbrauchsgutachtens erleben musste: Lange zuvor gierte man nach einer öffentlichen „Verurteilung“ des emeritierten Papstes und prompt wurden allen Erwartungen bedient. Einer gierigen Öffentlichkeit verkaufte man Vermutungen als Beweise, wohl wissend, dass die Masse nie differenziert und dass sie in ihrem Urteil immer nur eines ist: unerbittlich. Niemand anders als Jesus Christus hat das in seinem eigenen Prozess erfahren – auch in einem Schauprozess, allerdings vor einem ordentlichen Gericht. Und er musste auch erfahren, dass diejenigen, die wenige Tage zuvor „Hosanna“ riefen, nun das „kreuzige ihn“ anstimmten. Auf nichts ist eben weniger Verlass als auf die öffentliche Meinung. Wenn dies nun aber schon Jesus Christus selbst erfahren hat, um wie viel mehr muss dies dann auch ein Papst erfahren und mit ihm der ganze geistliche Stand..."

(...)

Quelle: J. Heimerl, kathnet

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.