Guido Horst kommentiert in "Die Tagespost" das von der ZEIT mit der sofortigen Vorverurteilung hochgekochte (und von gleichgesinnten Journalen sogleich begierig aufgenommene) Drama um eine angebliche Pflichtverletzung des Papa emeritus in seiner Zeit als Erzbischof von München und Freising - und stellt eine wichtige Frage:
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Unter dem Titel
"BISHER KEINE BEWEISE GEGEN PAPST BENEDIKT XVI"
beginnt der Artikel so: ZITAT
"Der Fall Peter H.: Zur Vorverurteilung des ehemaligen Münchner Erzbischofs Joseph Ratzinger durch die Wochenzeitung „Die Zeit“ stellen sich Fragen, die wohl das Münchener Missbrauchsgutachten bald beantworten wird.
Die Veröffentlichung des Gutachtens der Münchener Anwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl zum Umgang mit Missbrauchsvergehen in der Erzdiözese München und Freising steht unmittelbar bevor. Der untersuchte Zeitraum umfasst die Jahre 1949 bis 2019. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen vor allem die Erzbischöfe an der Spitze der Diözese, allesamt Kardinäle. Es geht also um die fraglichen Amtszeiten im Untersuchungszeitraum von Michael von Faulhaber (1949–1952), Joseph Wendel (1952-1960), Julius Döpfner (1961-1976), Joseph Ratzinger (1977-1981), Friedrich Wetter (1982-2007) und Reinhard Marx (2007-2019)." (...)
Quelle: G.Horst, Die Tagespost
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