schreibt Guido Horst in "Die Tagespost" und erklärt und begründet das auf überzeugende und lesenswerte Weise, was aber die angesprochenen Schnellrichter nicht mehr interessieren dürfte.
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Unter dem Titel:
"EIN MANN WIE RATZINGER STÖRT"
beginnt unser Fundstück so -ZITAT.
"Darum wollte ihn das Tribunal der öffentlich-rechtlichen Meinung am Donnerstag vernichten. Ein Narrativ wurde geschaffen, das helfen soll, die Kirche von Grund auf zu verändern. Aber die Faktenlage lässt keine Verurteilung des späteren Papstes zu..
Noch am Tag der Veröffentlichung des von der Erzdiözese München in Auftrag gegebenen Missbrauchsgutachtens durch die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) hat in Deutschland eine Empörungswelle das Andenken an den Landsmann auf dem Stuhl Petri überspült, die schon beispiellos ist. Zur besten Sendezeit wurde in den öffentlich-rechtlichen Medien das Urteil über Benedikt XVI. gesprochen: Schuldig. Zwar mangelt es an Beweisen. Genauer: Es gibt keinen einzigen.
Öffentliche Meinung folgt dem Diktum des Münchner Tribunals
Trotzdem folgte die öffentliche Meinung dem Diktum des Münchner Tribunals, das zwar kein Gericht ist, sondern eine anwaltliche Gutachterstelle, aber vollmundig behauptete, dass der Emeritus als Erzbischof von München sehr wahrscheinlich von Missbrauchspriestern gewusst habe, die in der Seelsorge eingesetzt wurden. Wäre die anwaltliche Gutachterstelle WSW ein normales Gericht gewesen, wäre der „Angeklagte“ Benedikt XVI. auf jeden Fall wegen mangelnder Beweise freigesprochen worden." (...)
Quelle: G. Horst, Die Tagespost
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