Sonntag, 20. März 2022

EB Gänswein äußert sich noch einmal zum Mißbrauchs"gut"achten

Martin Bürger gibt bei CNA Ausschnitte aus einem Interview wieder, das der Erzbischof und Privatsekretär des Papa emeritus der "ZEIT" gegeben hat, wieder. 
Hier geht´s zum Original:  klicken

Unter der Überschrift:

"ERZBISCHOF GÄNSWEIN ÜBT ERNEUT KRITIK AN MISSBRAUCHSGUTACHTEN, VERTEIDIGT BENEDIKT XVI" 

beginnt der Beitrag so - ZITAT

"Erzbischof Georg Gänswein, der Privatsekretär von Benedikt XVI., hat die mit der Ausarbeitung des Münchner Missbrauchsgutachtens beauftragte Kanzlei scharf kritisiert. Gleichzeitig verteidigte er den emeritierten Papst gegen eine Reihe von Vorwürfen, Missbrauchstäter geschützt zu haben.

Viele Fragen an Benedikt XVI., der von 1977 bis 1982 Erzbischof von München und Freising war, seien "unsauber und geradezu suggestiv formuliert" worden. "Nicht immer wurde zwischen Vermutung, Behauptung und Tatsachen unterschieden", so Gänswein am Donnerstag gegenüber der Zeit. "Kurz: mehr Unterstellung als erkenntnisoffene Fragestellung."

Gänswein hatte im Namen von Benedikt XVI. einen Priester des Opus Dei, der Experte im deutschen wie im weltlichen Recht ist, mit der Beantwortung der Fragen der Kanzlei beauftragt. "Bei dem Begriff 'Opus Dei' gibt es noch immer einen reflexhaften Schaudereffekt", erklärte Gänswein. "Da wird sofort geargwöhnt, das sei eine erzkonservative Geheimgilde. Falsch!" Professor Dr. Dr. Stefan Mückl sei wegen seiner Qualifikationen als "Jurist, Kanonist und Theologe" ausgewählt worden." (...) 

Quelle: M.Bürger, CNA

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.