Viele Fragen an Benedikt XVI., der von 1977 bis 1982 Erzbischof von München und Freising war, seien "unsauber und geradezu suggestiv formuliert" worden. "Nicht immer wurde zwischen Vermutung, Behauptung und Tatsachen unterschieden", so Gänswein am Donnerstag gegenüber der Zeit. "Kurz: mehr Unterstellung als erkenntnisoffene Fragestellung."
Gänswein hatte im Namen von Benedikt XVI. einen Priester des Opus Dei, der Experte im deutschen wie im weltlichen Recht ist, mit der Beantwortung der Fragen der Kanzlei beauftragt. "Bei dem Begriff 'Opus Dei' gibt es noch immer einen reflexhaften Schaudereffekt", erklärte Gänswein. "Da wird sofort geargwöhnt, das sei eine erzkonservative Geheimgilde. Falsch!" Professor Dr. Dr. Stefan Mückl sei wegen seiner Qualifikationen als "Jurist, Kanonist und Theologe" ausgewählt worden." (...)
Quelle: M.Bürger, CNA
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