Dr. J.Joy äußert sich aus gegebenem Anlaß bei OnePeterFive zur Gehorsamspflicht der Gläubigen gegenüber nicht-lehramtlichen, nicht unfehlbaren Lehren eines Papstes.
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"DIE UNTERWERFUNG UNTER DAS NICHT UNFEHLBARE LEHRAMT DER KIRCHE IST BEDINGT"
In einem vorhergehenden Artikel habe ich über den Fall gesprochen, wenn der Papst seine nicht-unfehlbare Autorität ausübt, wie er es typischerweise in Enzykliken, Apostolischen Exhortationen, Briefe an die Bischöfe ausübt, und dabei nicht mit der vollen Autorität der Kirche (wie er es tut, wenn er ex cathedra spricht) sondern eher mit seiner eigenen Autorität als Papst.
Diese Autorität jedoch, die der Papst ausübt -sogar wenn er nicht unfehlbar spricht ist immer noch erheblich. Die Pflicht, die nicht unfehlbare päpstliche Lehre zu akzeptieren, ist in vielen maßgeblichen Dokumenten kraftvoll formuliert worden. Z.B: so wie von Papst Pius XII in Humani Generis §20 :
Man darf auch nicht meinen, daß das, was in Enzykliken dargelegt wird, nicht von sich aus der Zustimmung bedarf, weil die Päpste beim Schreiben solcher Briefe nicht die höchste Gewalt ihrer Lehrautorität ausüben.
Wenn sogar die nicht-unfehlbare Lehre von Päpsten und Bischöfen „religiöse Zustimmung“ oder „religiöse Willens- und Verstandesunterwerfung“ erfordert, könnte man versucht sein zu schlussfolgern, daß die Unterscheidung zwischen unfehlbarer und nicht-unfehlbarer päpstlicher Lehre rein akademisch ist. Wenn ein gläubiger Katholik in jedem Fall verpflichtet ist, alles zu akzeptieren, dann scheint es keinen großen praktischen Unterschied zwischen der unfehlbaren Lehre und der authentischen (nicht unfehlbaren) Lehre zu geben.
Vatican II, in Lumen Gentium §25, drückt das so aus:
In Glaubens- und Sittenfragen sprechen die Bischöfe im Namen Christi, und die Gläubigen sollen ihre Lehre annehmen und ihr mit religiösem Einverständnis folgen. Diese religiöse Unterwerfung des Geistes und Willens muss in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Papstes von Rom gezeigt werden, auch wenn er nicht ex cathedra spricht; Das heißt, es muss so gezeigt werden, dass sein höchstes Lehramt mit Ehrfurcht anerkannt wird, die von ihm gefällten Urteile aufrichtig befolgt werden, gemäß seinem offenkundigen Verstand und Willen.
Aber was ist diese religiöse Zustimmung? Sie muß ihrer Natur nach mit der Lehre übereinstimmen, auf die sie antworten; das bedeutet, der Lehre die maßgeblich aber nicht unfehlbar ist. Weil sie maßgeblich ist, schulden wir ihr Zustimmung; aber weil sie nicht unfehlbar ist, muß diese Zustimmung ihrer Natur nach optional und bedingt ist.
Mit optional meine ich, daß wenn der Papst offiziell etwas über Glauben und Moral auf nicht unfehlbare Weise lehrt, sind wir verpflichtet, zu denken, daß das was er lehrt, wahr ist (während man anerkennt, daß sie etwas lehren könnte, was falsch ist). Das ist typisch für die Art, wie wir unsere Meinung ausdrücken: ´Ich denke, daß die Detroit Tigers die Weltserie in diesem Jahr nicht gewinnen werden (auch wenn ich weiß, daß sie es könnten)´. Da ist wahre Zustimmung - ich denke wirklich, daß die Tiger nicht gewinnen werden und habe gute Gründe dafür, das zu denken; aber es ist die Art Zustimmung, die eher für eine Meinung als eine sicheres Wissen charakteristisch ist.ge
Die religiöse Zustimmung zur nicht-unfehlbaren Lehre des Papstes ist auch bedingt. Aber damit meine ich, daß die Verpflichtung nur so lange vorhält, als sie nicht mit höheren Verpflichtungen kollidiert.
Das ist typisch für moralisches Grunddenken jedenfalls dann, wenn verschiedene Verpflichtungen miteinander in Konflikt geraten. So könnte beispielsweise die Verpflichtung zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in bestimmten Fällen einer höheren Verpflichtung weichen, einen Sterbenden rechtzeitig ins Krankenhaus zu bringen, um sein Leben zu retten. Die Verpflichtung, nicht in das Haus eines Nachbarn einzubrechen, wird der höheren Verpflichtung weichen, ein Leben zu retten, wenn jemand darin eingeschlossen ist, wenn das Haus brennt.
Ein noch besseres Beispiel, um den diskutierten Punkt zu veranschaulichen, ist die Art und Weise, wie wir Kindern das vierte Gebot beibringen. Wir drücken normalerweise die Verpflichtung aus, daß Kinder ihren Eltern uneingeschränkt gehorchen sollen, wie es der heilige Paulus gegenüber den Ephesern tut: "Kinder, gehorcht euren Eltern im Herrn, denn das ist gerecht“ (Eph 6,1); aber diese Anordnung wird immer als bedingt und nicht als absolut verstanden. Sie gilt nur unter der Voraussetzung, daß die Eltern im Rahmen ihrer gott- und naturrechtlichen Befugnisse handeln. Würde ein Elternteil etwas befehlen, das einem höheren (göttlichen oder natürlichen) Gesetz widerspricht, würde die Verpflichtung des Kindes, seinen Eltern zu gehorchen, in diesem Fall aufhören. Denn "wir sollen Gott mehr gehorchen als den Menschen“, wie der heilige Petrus sagt (Apostelgeschichte 5,29).
Ebenso sind wir verpflichtet, die unfehlbare Lehre unseres Heiligen Vaters nur unter der Bedingung anzunehmen, daß er im Rahmen seiner Autorität nach göttlichem Recht handelt. Würde er etwas lehren, das einem höheren Glaubensgesetz widerspricht, so würde die Pflicht zur religiösen Zustimmung zu dieser Lehre der strengeren Verpflichtung der Gläubigen weichen, an das Wort Gottes zu glauben und an der unfehlbaren Lehre der Kirche festzuhalten."
Quelle: Dr. J. Joy, OnePeterFive
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