Bischof Marian Eleganti hat folgende Thesen zu einer Zukunstpastoral -nicht nur für den deutschsprachigen Raum- die auf Ausführungen Lehramtes und großenteils auf Lumen - Gentium basieren, gepostet.
THESEN FÜR EINE ZUKUNFTSPASTORAL
Vorbemerkung: Die folgenden Überlegungen basieren vor allem auf Erfahrungen im deutschsprachigen Raum, treffen aber mit unterschiedlicher Relevanz auch auf andere Ortskirchen zu.
Lehrmässige Grundlagen für die folgenden Thesen:
Quellen: Lumen Gentium 10; Lumen Gentium 28; Lumen Gentium 31; Lumen Gentium 33; Ordinatio Sacerdotalis 1994 (Dokumentation der Forderung endgültiger Zustimmung zu diesem Dokument: L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, 1995, Nr. 47, S. 4); Instruktion zu einigen Fragen der Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester (1997), Vorwort; Instruktion zu einigen Fragen der Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester (1997), Theologische Prinzipien, 1 u. 2.
Zusammenfassung der Kernaussagen der oben angeführten Dokumente:
1 Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen und das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich dem Wesen und nicht bloss dem Grade nach. Das Amtspriestertum verleiht eine heilige Vollmacht zum Dienst an den Gläubigen.
2 Das aus göttlicher Einsetzung kommende kirchliche Dienstamt wird in verschiedenen Ordnungen ausgeübt von jenen, die schon seit alters Bischöfe, Priester, Diakone heissen.
3 Unter der Bezeichnung Laien sind hier alle Christgläubigen verstanden mit Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes. Den Laien ist der Weltcharakter in besonderer Weise eigen. Sache der Laien ist es, kraft der ihnen eigenen Berufung in der Verwaltung und gottgemäßen Regelung der zeitlichen Dinge das Reich Gottes zu suchen.
4 Das Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung bestellt.
5 Die Kirche hat keinerlei Vollmacht, Frauen die Priesterweihe zu spenden. Alle Gläubigen der Kirche haben sich endgültig an diese Entscheidung zu halten. In der Frage des Frauenpriestertums liegt also eine höchst-lehramtliche, unfehlbare und endgültige Antwort vor. Ein Frauenpriestertum wird es in der katholischen Kirche nicht geben. Diese Lehre (gemeint ist die Unmöglichkeit des Frauenpriestertums) fordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist (vgl. II. Vatikanisches Konzil, LG 25,2).
6 Es ist eine besondere Sorgfalt walten zu lassen, damit sowohl das Wesen und die Sendung des geistlichen Dienstes als auch die Berufung und der Weltcharakter der Laien gewahrt bleiben.
7 Das Priestertum des Dienstes hat seine Wurzel in der apostolischen Sukzession und ist mit einer heiligen Vollmacht ausgestattet, die in der Befähigung und in der Verantwortung besteht, in der Person Christi, des Hauptes und Hirten, zu handeln.
8 Die Erfüllung einer solchen Aufgabe (gemeint ist die Teilhabe der Laien an pastoralen Diensten) macht den Laien aber nicht zum Hirten: Nicht eine Aufgabe konstituiert das Amt, sondern das Sakrament der Weihe.
9 Die Taufe begründet für Laien und Kleriker die (gleiche) Würde als Kinder Gottes und ihre allgemeine Berufung zur Heiligkeit.
10 Den Laien ist der Weltcharakter in besonderer Weise eigen. Sie leben in der Welt, das heißt in all den einzelnen irdischen Aufgaben und Werken und den normalen Verhältnissen des Familien- und Gesellschaftslebens, aus denen ihre Existenz gleichsam zusammengewoben ist. Dort sind sie von Gott gerufen, ihre eigentümliche Aufgabe, vom Geist des Evangeliums geleitet, auszuüben und so wie ein Sauerteig zur Heiligung der Welt gewissermaßen von innen her beizutragen und vor allem durch das Zeugnis ihres Lebens, im Glanz von Glaube, Hoffnung und Liebe Christus den anderen kundzumachen. Ihre Aufgabe ist es also in besonderer Weise, alle zeitlichen Dinge, mit denen sie eng verbunden sind, so zu durchleuchten und zu ordnen, dass sie immer Christus entsprechend geschehen und sich entwickeln und zum Lob des Schöpfers und Erlösers gereichen. LG 31 Jeder Laie muss vor der Welt Zeuge der Auferstehung und des Lebens Jesu, unseres Herrn, und ein Zeichen des lebendigen Gottes sein. Alle zusammen und jeder Einzelne zu seinem Teil müssen die Welt mit den Früchten des Geistes nähren (vgl. Gal 5,22), in sie hinein den Geist ausgiessen, der jene Armen, Sanftmütigen und Friedfertigen beseelt, die der Herr im Evangelium seligpries (vgl. Mt 5,3-9). Mit einem Wort: "Was die Seele im Leibe ist, das sollen in der Welt die Christen sein." LG 38
• Fazit: Statt das Charisma des Laien und seine prophetische Kraft in Position zu bringen, hat man den Laien in den Jahren seit dem Konzil klerikalisiert und institutionalisiert. Der hauptamtlich bestellte Laientheologe steht von Anfang an im theologischen Niemandsland, weil er nicht von seinem freien Charisma her, sondern vom Amt des (durch ihn zu ersetzenden) Priesters her verstanden wird. Er ist im Gegensatz zum Laien in der Welt in allen Bereichen gesellschaftlicher Institutionen und Berufe (so hat das Konzil ihn verstanden; gekommen ist der Pastoralassistent) weder «Laie» noch «Kleriker». Damit hat man den Laien im Sinne seines eigentlichen, vom Konzil gewollten Weltauftrags, des eigenen Charismas entfremdet. Das mit Aufwand betriebene Spiegelgefecht um Begriffe (Pastoralassisten/-in; Seelsorger/-in, Gemeindeleiter/-in, Pfarreibeauftragter/e). kann über diese immanenten theologischen Widersprüche, in die der Beruf des hauptamtlichen, institutionalisierten Laienseelsorgers hineingeraten ist, nicht hinweghelfen. Der Priester wurde in den neuen Strukturmodellen zum priesterlichen Mitarbeiter des Laien in Leitungsfunktion herabgestuft. Die Rollen wurden also vertauscht. Der ursprüngliche als Assistent des leitenden Priesters gedachte Laie (Pastoralassistent) wurde zum Vorgesetzten des (mit dem Laien) mitarbeitenden Priesters (Seelsorgeräume). Das kommt einer Unterminierung der sakramentalen Struktur der Kirche gleich. Die historische, nachkonziliare und schon damals in Bezug auf die damit grundgelegten späteren Konflikte absehbare Fehlentscheidung, nämlich einen hauptamtlichen, auf Dauer institutionalisierten Seelsorgetyp (Pastoralassistent) zu schaffen, hat kein wirkliches, theologisches Fundament im sakramentalen Amtsverständnis der Kirche. Es widerspricht dem sakramentalen Charakter der Kirche und den durch Handauflegung bzw. Weihe übertragenen Leitungsämtern. Wenn die einen (Priester und Diakon) in Seelsorge und Verkündigung aufgrund ihrer Weihe handeln, während die anderen (die institutionalisierten Laien) das Gleiche ohne eine solche Weihe tun, wird die Sakramentalität der Kirche und des Priestertums unterminiert. Das gilt auch für die egalitären Tendenzen (deliberatives statt konsultatives Votum für Laien) im sog. synodalen Prozess in den neuen Gremien (synodale Räte) und Versammlungen (synodale Versammlungen) zusammen mit den teilnehmenden Priestern und Bischöfen."ischof
Quelle: Bischof M. Eleganti
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