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"BUENOS AIRES GEGEN ROM. MIT BERGOGLIO IN BEIDEN MANNSCHAFTEN UND ALS SCHIEDSRICHTER"
"Roma locuta-causa finita"? Im Gegenteil, die Kontroverse über das achte Kapitel von "Amoris Laetitia"scheint jetzt sogar noch aufrührerischer als zuvor. Es sollte genügen, einen Blick auf das, was in der Diözese Rom passiert, zu werfen, die Diözese, deren Bischof der Papst ist und in der die Instruktionen zur Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen sehr viel restriktiver aisn als jene, die die Bischöfe der Region Buenos Aires - approbiert vom Papst selber-festgelegt haben.
Das Rätsel ergab sich präzise aus der Veröffentlichung des Briefes in den "Acta Apostolicae Sedis" in dem Franziskus nicht nut den Richtlinien der Argentinischen Bischöfe zustimmt, sondern schreibt, "no hay otras interpretaciones" -es gibt keine anderen Interpretationen.
Wenn dieser Satz wörtlich genommen wird, sollte die Diözese Rom die von den argentinischen Bischöfen mit ausdrücklicher Zustimung des Papstes verordneten Richtlinien anwenden.
Aber so ist es nicht. Weil die Diözese Rom weiterhin an ihren eigenen Kriterien festhält, die eimngeführt wurden,, bevor die Bischöfe der Region Buenos Aires ihre veröffentlichten.
Sie tragen die Unterschrift des damaligen Kardinalvikars Agostino Vallini, der der sie am 19. September 2016 feierlich in der Lateranbasilika verkündete - auch in diesem Fallll- wie man sicher weiß- mit der Zustimmung des Papstes.#
Die in Rom gültige Instruktion ist ein Meisterstück des Balance zwischen Erneuerung und Tradition. Zur Kommunion der Geschiedenen und Wiederverheirateten entfernt sie das Maximum an Erneuerungen aus Laetitia Amoris, während sie gleichzeitig der immerwährenden Lehre der Kirche in vollem Umfang treu bleibt.
Es ist die gleiche Ausgewogenheit die Kardinal Gerhard Müller im Vorwort des jüngsten Buches von Rocco Buttiglione über "Amoris Laetitia" zeigte.
Und es ist die gleiche Linie, der zuvor Joseph Ratzinger als Theologe, als Kardinal und als Papst folgte.
Der typische Fall in dem beide- Müller und Ratzinger- den Zugang zur Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen, die more uxorio in Kohabitation leben, erlauben, ist der daß jemand sich bgzl.der Ungültigkeit seiner in der Kirche geschlossenen Ehe sicher ist- wegen mangelnden Glaubens oder anderer essentieller Erfordernisse-deren Ungültigkeit aber nicht kanonisch anerkannt werden kann.
In diesen Fällen lassen beide- sowohl Müller als auch Ratzinger -die sakramentale Absolution und Kommunion zu unter der Bedingung, daß das im "forum internum" entschieden wird, mit einem Beichtvater und auf vertrauliche Weise- ohne Grund für einen öffentlichen Skandal zu geben.
Der konkrete Fall, den Kardinal Vallini in den Instruktionen für die Diözese Rom aufführt ist der selbe. Und die Lösung die er vorschlägt ist identisch. Aber werfen wir einen genaueren Blick auf das, was er in den Richtlinien für die Diözese Rom schreibt.
Zu Anfang weist Vallini darauf hin, daß"Franziskus in der berühmten Fußnote 351 von Amoris Laetitia das Konditional benutzt. Er sage also nicht, daß sie zu den Sakramenten zugelassen werden müssen, auch wenn er das für einige Fällen und unter bestimmten Bedingungen nicht ausschließt."
Was der Papst fordert, ist, daß wir die durch die "via caritatis" die Beichtenden willkommen heißen,, ihnen aufmerksam zuhören und ihnen das mütterliche Gesicht der Kirche zeigen müssen und sie einladen, dem Weg Jesu zu folgen und ihnen helfen, den richtigen Entschluss zu fassen und sich
selbst für das Evangelium zu öffnen."
Das bedeutet nicht unbedingt, bis zu den Sakramenten zu gelangen. Aber wenn die konkreten Umstände eines Paares es möglich machen, das bedeutet, wenn ihre Glaubensreise lang, ernsthaft war und Fortschritte gemacht hat, wird vorgeschlagen, daß sie enthaltsam leben;
wenn diese Entscheidung wegen der Stabilität des Paares schwer umzusetzen ist, schließt Amoris Laetitia die Möglichkeit die Zulassung zur Beichte und zur Eucharistie nicht aus. Das bedeutet eine gewisse Offenheit, wie in Fällen, wo es die moralische Gewißheit gibt, daß die erste Ehe ungültig war, es aber keine Möglichkeit gibt, das in einem juristischen Prozess zu beweisen; nicht aber in dem Fall, daßmit ihren Lebensumständen z.B. geprahlt wirdd, als ob sie Teil des christlichen Ideals wären etc.
Wie sollen wir diese Offenheit verstehen? Sicher nicht im Sinn eines unterschiedslosen Zugangs zu den Sakramenten, wie es manchmal geschiedt, sondern durch eine Unterscheidung, die von Fall zu Fall angemessen differenziert werden sollten. Wer kann entscheiden?
Dem Tenor des Textes und der Mentalität des Autors entsprechend scheint mir nicht, daß es eine andere Lösung als die des forum internum geben kann. tatsächlich ist das forum internum der richtige Weg um das Herz für die intimsten Bekenntnisse zu öffnen und wenn über die Zeit eine Vertrauensbasis mit dem Beichtvater oder einem Seelenführer aufgebaut werden konnte, ist es möglich mit ihm einen Weg langer, geduldiger Gespräche, kleiner Schritte und fortschreitender Wahrnehmiung zu beginnen.
"Es kann also kein anderer ein als der Beichtvater, der an einem bestimmten Punkt in seinem Gewissen-nach langer Überlegung und Gebet- vor Gott und dem Beichtenden die Verantwortung übernehme und darum bitten muß, daß er Zugang auf diskrete Weise stattfinden kann. In diesen Fällen wird die Reise der Unterscheidung - zu neuen Stufen des vollen christlichen Ideals- nicht unterbrochen."
Die Richtlinien der Region Argentinien unterscheiden sich im Hinblick auf die Roms in mindestens zwei substantiellen Punkten.
Zu allererst sind die Zugangswege (bei den Argentiniern) zur sakramentalen Kommunion viel breiter.
Während es in Rom notwendige Voraussetzung ist, daß es moralische Sicherheit über die Ungültigkeit der ersten, in der Kirche gescblossenen Ehegibt, genügt es in Argentinien, sogar bei Fällen gültiger christlicher Ehen und einer zweiten, ehebrecherischene Verbindung- "die Anerkennung. daß es Begrenzungen gibt, die Verantwortlichkeit und Schuldhaftigkeit vermindern, besonders wenn eine Person behauptet, daß er sonst weiteren Schaden anrichten und die Kinder aus der neuen Ehe schädigen würde."
An zweiter Stelle steht, daß während es in Rom obligatorisch ist, daß der Zugang zu den Sakramenten für die wiederverheirateten Geschiedenen mit dem Beichtvater im forum internum entschieden wird und auf vertrauliche Weise stattfindet- ohne einen Skandal hervorzurufen, werden in Argentinien diese Bedingungen nur empfohlenund de facto platterdings mißachtet werden- wie in der Diözese von Reconquista, wo sie soweit gegangen sind, die Rückkehr von 30 wiederverheirateten, geschiedenen Paaren, die weiterhin more uxorio leben, ue Eucharistoischen Kommunion in der Kathedrale zu feiern.
An diesem Punkt stellt sich natürlich eine Frage. Welche der beiden Instruktionen, die Roms oder die von Buenos Aires, steht dem Sinn des Papstes näher?
Zugunsten der Argentinier spricht die Tatsache, daß Bergoglio seine schriftliche Zustimmung gegeben hat und sie in den "Acta Apostolicae Sedis" abdrucken ließ. Mir dem inzwischen b erühmte Satz "Es gibt keine anderen Interpretationen"
Zugunsten von Rom steht die -nicht weniger gewichtige- Tatsache, daß seine Richtlinien in der Diözese gültig sind, in der Franziskus Bischof ist, auch hier offensichtlich mir seiner Zustimmung. Und sie bleiben auch nach der Veröffentlichung der Acta in Kraft.
Es gibt aber noch eine dritte Tatsache, die in der Lage ist, das Dilemma u wichtig zu machen. Und das ist das praktische Handeln. Überall in der Kirche, auf allen Ebenen geschiehts immer häufiger, daß alle denken und handeln, wie er es in dieser Sache will-angefangen mit den durch Amoris Laetitia geöffneten Zugangswegen.
Und jetzt gibt es welche, die über dieses "frei-von-allem" Theorien aufstellen, wie es Basilio Petra, Präsident der italienischen Moraltheologen im Magazin "Il Regno" getan hat.
"Amoris laetitia", un passo avanti nella Tradizione , wo er im Hinblick auf die "Wiederverheirateten schrieb:
Quelle: Settimo Cielo, S.Magister
"Der aufgeklärte Gläubige könnte zu der Schlußfolgerugnkommen,kommrn, daß in bestimmten Fällen keine Beichte nötig ist."
Und er erklärt: "es ist [in der Tat] vollkommen möglich, daß eine Person nicht das erforderliche moralische Bewußtsein hat und /oder nicht die Freiheit besitzt, anders zu handeln und daß er- obwohl er etwas tut, das objektiv als schwerwiegend betrachtet wird, keine schwere Sünde im mroralischen Sinne begeht und der deshalb nicht die Pflicht hat zu beichten, bevor er die Eucharistie empfimder. Amoris Laetitia Nr. 301 spielt eindeutig auf diese Doktrin an."
Als ob gesagt werden sollte, daß jeder frei ist, sein eigenes Ding durchziehen, in Buenos Aires wie in Rom oder amderswo.
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