Mittwoch, 27. Oktober 2021

Konklave, Wähler, Kandidaten...ein Traum, Fortsetzung

Fortsetzung von hier und hier 

..."Es ist deshalb eine Sache einer wohlverstandenen Hamonisierung der beiden Aspekte des Petrinischen Amtes- der Ortskirche und der Universalen Kirche- auch in der Art, wie die Papstwahl stattfindet. Ein Ausgangspunkt für die Überlegungen in diesem Sinne könnte sein, daß das Recht zu wählen und gewählt zu werden, oder das aktive und passive Wahlrecht nicht unbedingt zusammen gehören. 

Gemäß der geltenden Regeln verlieren die Kardinäle im Alter von 80 Jahren ihr aktives Wahlrecht aber seltsamerweise nicht das passive. Außerdem ist es bis heute fast nie passiert, daß jemand, der nicht Kardinal ist, zum Papst gewählt wurde. Das letztemal war 1378 in Bari die Wahl Bartolomeos Prignanos, der den Namen Urban VI annahm. 

Wir müssen dann fragen, wie die Spannung zwischen Zentrum und Peripherie in der Art, wie der Papst gewählt wird, eine passende Lösung finden könnte 

Zuerst sollte man sich erinnern, daß der Papst nicht auch der Bischof von Rom ist, sondern das Gegenteil ist wahr: der Bischof von Rom ist auch Papst. Wenn er gewählt wird, ist der Nachfolger Petri auf den Römischen Stuhl gewählt. Und das bedeutet, daß die Wahl ursprünglich dem Klerus und Volk von Rom zusteht.

Die Wahl des Papstes betrifft jedoch auch die gesamte Kirche. Und es ist offensichtlich, daß vor und nach einem Konklave mehr über den universalen Charakter des Petrinischen Amtes  als über die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen römischen Kirche nachgedacht wird. Daraus folgt, daß die Päpste ihre Pflichten als Bischof von Rom eher als zweitrangig betrachten, einen Kardinal-Vikar beauftragen, d.h. den Titular der Basilika San Giovanni in Laterano - die KAthedrale des Papstes- der ihre bischöflichen Pflichten erfüllt. 

Um auf besodnere Weise den universalen Aspekt des Pegtrinischen Amtes zu reflektieren, ist vorgeschlagen worden,. daß den Vorsitzenden der nationalen Bischofskonferenzen ein Wahlrecht im Konklave gewährt wird. Aber es muß nachdrüpcklich daran erinnert werden, daß die Bischofskonferenzen keinerlei strukturelles Element der Kirche darstellen und daß eine solche Lösung nicht den Erfordernissen die das Band zwischen dem Stuhl Petri und der Stadt Rom entsprechen würde. Die Lösung des Problems muß daher nicht in irgendeiner Ausweitung des Wahlrechts gesucht werden kann. 


Die könnte man stattdessen in der schon erwähnten Entkopplung von aktivem und passivem Wahlrecht gefunden werden, also in der Praxis das Wahlrecht einem wirklich stromlinienförmigen und wirklich Römischen Kardinalskollegium vorzubehalten und gleichzeitig den Kreis der Wählbaren auf die universale Kirche auszudehnen. EIn anderer Vorteil dieser Methode wäre, daß ein Papst nicht länger leicht die Wahl seines Nachfolgers durch die zielgerichtete Auswahl der Kardinäle beeinflussen könnten. 

Natürlich sollte der Kreis der wählbaren kandidaten nicht das gesamte Epislkopat beinhalten. Es wäre nötig objektive, instiutionelle Kriterien für die Wählbarkeit , um auf vernünftige Weise den Kreis der Papabili zu begrenzen. Eines dieser Kriterien sollte- ausnahmslos- sein, daß der Kandidat mindestens  fünf Jahre in einer gehobenen Position in der Römioschen Kurie verbracht haben. Das würde den Wählern vorher ein Kennen der Kandidaten durch persönlche Beziehungen garantieren und den Kandidaten die direkte Erfarhrung mit den Strukturen, Prozedurenund Problemen der Rönmischen Kurie. Das würde den Kreis der Kandidagten  begrenzen und gleichzeitig dem universalen Aspekt des Petrinischen Primats in Betracht ziehen. Die Notwendigkeit für eine mehr als oberflächliches Kenntnis und Erfahrung der Römischen Kurie scheint offensichtlich, wenn man die in den Kanons 349. 353 und 356 festgelegten Aufgaben des CIC bedenkt und die Hilfe beachten, die sie dem Papst anbieten-allein oder im Kosistorium, in Wort und Tat. 

Was die Zahl der Wähler angeht. wäre es nicht schwer die zu reduzieren, weil sie nicht länger eine breite REpräsentation der Universalen Kirche sein müßten, die bereits von den Vorkehrungen für den Wählbaren garantiert werden. De Zahl der Wähler könnte bequem auf die von Sixtus V festgelegten 70 verringert werden. 

In der Tat ist nur allzu offensichtlich daß die aktuelle Zahl von 120 Kardinal-Wählern- von den viele, wenn nicht die Mehrheit keine Erfahrung mit Rom haben, diverse Probleme aufwirft. Für ein Kollegium, in dem es darauf ankommt. Kardinäle zu Oberhäuptern peripherer Diözesen zu machen. Es ist praktisch unmöglich die zuvor erwähnten Aufgaben adäquat auszuführen, sogar unter den Bedingungen, die die modernen Kommunikationstechnologien zulassen. 

Es nuß auch bedacht werden, daß es unter bestimmten Umständen für einige Wähler schwierig sein könnte oder sogar unmgölich sein könnte, nach Rom zu reisen. Ähnliche Schwierigkeiten, die die Teilnahme von Bischöfen der kommunistischen Staaten am II.Vaticanischen Konzil verhindert hatten, könnten auch die Teilnahme von Kardinälen an künftigen Konklaves verhindern. Andere könnten es den Kardinälen der Peripherie unmöglichmahcen, rechtzeitig nach Rom zu kommen, z.B, Naturkatastrophen sie Vulkanausbrüche, Tsunamis, Epidemien ebenso wie politischer Aufruhr oder Kriege. Aus diesen und anderen Gründen- angesichts der großen Zahl der Kardinäle, die ein Wahlrecht haben und gleichzeitig die Verpflichtung zur Teilnahme,  eine Wahl, die von einem unvollständigen Kollegium durchgeführt wird, könnte mit der ernsten Gefahr für die Eimheit der Kirche angefochten werden. 

Angesichts der Hypothese einer solchen Möglichkeit, ist zumindest die Frage eines möglichen "Quirums" , damit die Wahl gültig ist, hätte erwogen und definiert werden sollen. Wenn-andererseits- die Wähler schon am Ort wären, weil sie Teil eines wirklich römischen Kollegiums wären, gäbe es keinen Grund mehr, ein solches Szenario zu fürchten. 

Kurzt gesagt; angesichts der augenblicklcihen ZUsammensetzung des Kardinals.Kollegiums, in dem die meisten Wähler geographisch zerstreut sind, einander nicht kennen und noch weniger über die Anforderungen des Petrus-Amtes wissen, fehlt eine wichtige Voiraussetzung für eine verantwortungsvolle Wahl. Mit einer sehr heimtückischen Konsequenz. 

In einem derartigen Wahl.Kollegium endet alles damit, von den internen und externen  Meinungsführern abhängig zu sein, denen es gelingt, ihren ausgewähltgen Kandidaten den weniger informiertenbekannt zu machen und ihre Unterstützung zu mobilisieren, Das führt zur Blockbildung, wo die individuellen Stimmen soi etwas wie Blanko-Vollmachten für unternehmungslustige "Großwähler" sind. Diese Verhaltensweisen folgen Normen und Mechanismen, die in der Soziologie untersucht worden sind. Wobei stattdessen die Wahl des Papstes, des Nachfolgers des Apostels Petrus, des obersten Hirten der Kirche Gottes, ein religiöses Ereignis ist, das eigenen Regeln unterliegen sollte

Daß dabei mehr oder weniger reichlich Geldströme aus dem reichen Europa in die ärmeren Weltgegenden fließen, sodaß sich ihre Wahlkardinäle im Konklave dem Spender verpflichtet fühlen, ist eine bekannte Tatsache, sogar wenn es moralisch verwerflich ist. Es mögen solche Überlegungen gewesen sein, die Johannes Paul II. dazu veranlasst haben, die Exkommunikation gegen diese modernen Formen der Simonie aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig erklärte dieser Papst jedoch, daß eine so erfolgte Wahl weiterhin gültig sei, um die Rechtssicherheit und damit die Einheit der Kirche zu gewährleisten („Universi dominici gregis“, Nr. 78).

Die hier vorgestellten Überlegungen zielen darauf ab, den sakralen Charakter des päpstlichen Amtes, das in der Kirche Jesu Christi konstitutiv eingesetzt ist, auch in der Art  der Wahl noch deutlicher herauszustellen, der Kirche, die nicht vergessen darf, daß sie „in“ ist. der Welt, aber nicht „von“ der Welt.

 

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