Rorate Caeli veöffentlicht die Stellungnahme des Kirchenrechtsanwalts Fr. G. Murray zur kanonischen Wertigkeit von TC und den Responsa ad Dubia.
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"KIRCHENRECHTSANWALT FR. GERALD MURRAY: DER INHALT DER RESPONSA GEHT ÜBER DAS KANONISCH MÖGLICHE HINAUS"
Vor kurzem haben zwei Kirchenrechtler ihre Bewertung der Responsa ad Dubia der Liturgiekongregation nach kanonischem Recht veröffentlicht worden. Die erste stammt vom Dominikaner-Pater Pius Pietrzyk, OP, STL, JD, JCD und wurde von Edward Pentin hier veröffentlicht. Die zweite ist ein Interview von Diana Montagne mit Fr. Gerald Murray, einem Kirchenrechtsanwalt, der für seine Auftritte bei EWTN gut bekannt ist; beide Kirchenrechtler stellen fest, daß Traditionis Custodes und die Responsa kanonisch gültige Instrumente sind und gesetzliche Kraft haben; dennoch erkennen beide offen die Unregelmäßigkeiten, Widersprüche und chaotischen Zweideutigkeiten in und zwischen den Dokumenten ganz zu schweigen von den unzähligen pastoralen Krisen, die sie verursacht haben. Beide raten den Bischöfen, von ihrem ungehinderten kanonischen Recht Gebrauch zu machen, von schädlichen oder irrelevanten Bestimmungen abzusehen und sllgemein alles Notwendige zu tun, um die lobenswerten spirituellen Bestrebungen und grundlegenden sakramentalen Bedürfnisse ihrer Herden zu befriedigen. Wir erkennen die Erlaubnis von The Remnant dankend an und veröffentlichen nachstehend einige Schlüsselpassagen aus Fr. Murrays Interview. – PAK
Die Apostolische Konstitution Pastor Bonus regelt die Aktivitäten der verschiedenen Kongregationen der Römischen Kurie. Aritkel 15 bestimmt, daß "Fragen gemäß dem Gesetz...dennoch nach pastoraler Weise und Urteilen- behandelt werden sollen, achtsam für Gerechtigkeit und das Wohl der Kirche und besonders für das Heil der Seelen."
A) Eine Instruktion und jede Norm kann nur für die in TC behandelten besonderen Themen juristische binden sein. Eine Instruktion über ein Dokument kann nicht über das hinausgehen, was das Dokument festlegt.
Die in Kanon 87 garantierte Vollmacht zum Dispens, kann nach Ermessen eines Bischofs in seiner Diözese genutzt werden. Eine solche Entscheidung ist keine Form des Ungehorsams gegenüber TC oder den Responsa, sondern eine pastoral begründete Ausübung der legitimen Autorität eines Bischofs für das "geistliche Wohl“ der Gläubigen seiner Diözese…
[Im Hinblick auf das Ersuchen nach einem Dispens für die Nutzung der Pfarrkirchen für die TLM] Man muß von der Kleruskongregation nicht erbitten, dessen man sich bereits Dank des allgemeinen Kirchenrechts schon erfreut.
Für das geistliche Wohlergehen der Gläubigen zu sorgen, indem denjenigen, die Inspiration und Kraft in TLM finden, ermöglicht wird, in dieser außergewöhnlichen Form des Römischen Ritus anzubeten, war genau der Grund, warum Papst Benedikt das Summorum Pontificum [SP] erließ. Eine solche Seelsorge erstreckt sich auf alle, die auf diese Weise anbeten möchten, und Papst Benedikt hatte nie beabsichtigt, daß es einen Stichtag geben sollte, nach dem jeder, der nach der Einführung des Novus Ordo geboren wurde, nicht berechtigt wäre, an der TLM teilzunehmen. Was an und für sich gut ist, einschließlich einer uralten Form des katholischen Gottesdienstes, sollte von der Kirche gefördert werden. Jegliche Andeutung, daß Katholiken, die nicht vor dem II. Vatikanischen Konzil mit der TLM aufgewachsen sind, nicht an der TLM teilnehmen sollten, ist pastoral unsensibel und ignoriert die Tatsache, daß viele jüngere Katholiken friedlich an der TLM teilnehmen, seit Papst Johannes Paul II. ihre Feier vor 33 Jahren, 1988, liberalisiert hat.
Ich würde argumentieren, daß, weil TC keine Vorkehrungen trifft, um die in Artikel 9 § 1 Summorum Pontificum (SP) enthaltene Erlaubnis für die Feier der Sakramente der Taufe, der Firmung, der Beichte, der Eheschließung und der Krankensalbung zu entziehen, diese Erlaubnis weiterhin kanonisch in Kraft ist...de facto hat die Promulgierung vom. TC jene Anordnungen von SP, das den Gebrauch des Römischen Pontificale zur Spendung des Firm-Sakramentes erlaubt, nicht als Ganzes aufgehoben, sondern nur diejenigen Bestimmungen von SP, die "nicht mit den Bestimmungen von“ TC übereinstimmen. Die neuen Beschränkungen für die Verwendung des römischen Rituals und das Verbot des Römischen Pontificale, die in den Responsa zu finden sind, finden sich nicht im Text von TC und widersprechen den nicht aufgehobenen Bestimmungen von Artikel 9 von SP. Was TC nicht erwähnt, wird eindeutig nicht von TC geregelt. Die Responsa bieten maßgebliche Anweisungen zu Bestimmungen, die in dem Dokument, das sie präzisieren, nicht enthalten sind, und geht dabei über das kanonisch Mögliche hinaus. Es bestehen daher begründete Zweifel, daß diese Bestimmungen kanonische Geltung genießen.
Ich würde argumentieren, daß die Anordnungen von SP 9 auf alle Fälle gültig bleiben, weil ein päpstliches Motu Proprio über einer Instruktion wie die Responsa der Liturgiekongregation- sogar mit päpstlicher Zustimmung- stehen. Es ist interessant, daß SP nicht die Spendung des Weihesakramentes gemäß des seit 1962 gebräuchlichen Römischen Pontificales erlaubt. Die Ecclesia-Dei-Gemeinschaften genießen das Recht, gemäß ihrer vom Papst approbierten Konstitution, die in Kraft bleibt und in keiner Weise von TC oder den Responsa verändert wird, das ältere Römische Pontificale zu benutzen.
Diese päpstlichen Autorisierungen [für die SSPX die Absolution gewähren und Eheschließungen zu bezeugen] weder von TC noch durch die Responsa widerrufen wurden. Wir haben also die einzigartige Siuation, in der Priester der SSPX, die sich in einer kanonisch iurregulären Situation befinden, von Papst Franziskus autorisiert werden, das Römische Ritual zu benutzen, während kanonisch regulären Priestern diese Möglichkeit verweigert wird.... Papst Franziskus lobenswerte Großzügigkeit wird den Priesten verweigert, die sich seiner Autorität voll unterwerfen, außer sie sind Teil einer kleinen Anzahl von Personalpfarreien, die der Feier der TLM geweiht sind. Diese Erlaubnis beleuchtet wieder, daß die Behauptung, daß nur reformierte liturgische Bücher die lex orandider katholischen Kirche ausmachen durch diese päpstliche Erlaubnis , mit den ölteren Riten fortzufahren, zurückgewiesen wird.
Ist es wahrscheinlich, daß die SSPX damit fortfahren wird, zu versuchen die volle Versöhnung nmit der Kirche zu erlangen- im Wissen, daß dieses Zugeständnis den meisten Priestern des Latinsichen Ritus nicht länger gewährt wird? Wie kann es gerecht sein, daß Ungehorsam mit der Erlaubnis, den älteren Ritus zu benutzen, belohnt wird,- in der Hoffnung die die volle Einheit mit der Kirche wieder herzustellen, während Priestern, die dem Papst gehorchen, verboten wird, die selben Riten zu gebrauchen- unter der Annahme, daß ein solcher Gebrauch die Uneinigkeit in der Kirche fördert?
Die Einheit der Kirche hängt nicht von "einem einzigen und identischen Gebet" ab, sondern eher vom gemeinsamen Bekenntnis des Katholischen Glaubens, der gebotenen Unterwerdung unter die Hirten der Kirche und vom Empfang der Sakramente, die in unterschiedlicher Form der liturgischen Riten sowohl in den Katholischen Kirhen de Ostens als auch im Lateinischen Ritus (Ambrosianischer Ritus, Ordinariats-Ritus für dei früheren Anglikaner, Dominikanischer ritus etc) gefeiert werden,. Der fortgesetzte- wenn auch eingeschränkte, vom Papst autorisierte Grauch der TLM zeigt auch, daß die Einheit der Kirche keineswegs von einer Uniformität der liturgischen Praxis abhängt.
Der Versuch, die liturgische Einheitlichkeit im lateinischen Ritus durchzusetzen, würde logischerweise dazu führen, daß alle anderen liturgischen Riten, die derzeit in der lateinischen Kirche verwendet werden, unterdrückt werden. Andernfalls könnte vernünftigerweise der Schluss gezogen werden, daß das in TC und Responsa formulierte Ziel einer Vereinheitlichung der lex orandi des lateinischen Ritus tatsächlich die Unterdrückung nur einer von den reformierten liturgischen Riten abweichenden Ausdrucksweise bedeutet. Es würde also nicht die Einheitlichkeit angestrebt, sondern allein die Unterdrückung des TLM.
Fortsetzung folgt...
Quelle: Rorate Caeli, Fr. G.Mayer
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