bei liturgicalnotes heute über eine Erzählung von Ereignissen, die sich zur Zeit der Puritaner in der Kathedrale von Canterbury zugetragen haben. Hier geht ´s zum Original: klicken
IUDICA ME DEUS
Ein puritanischer Erzähler (der über die Kathedrale von Canterbury schreibt) erinnert sich: Ein gewöhnlicher Kirchturmprediger, der bei dieser Morgenmesse wie es im Missale steht- diente, pflegte Psalm 43 zu singen. Und als sie sangen, "zu Deinem Altar will ich gehen", stand er plötzlich von seinem Platz auf und ging hinauf- zum Altar- um das Evangelium zu lesen.
Der Puritaner hatte einige Kenntnis vom Missale Romanum und vemutete, daß das Presbyterium die auch hatte.
Auch aus den 1640-ern lesen wir, daß " da in dem Fenster über dem Altar ein Kruzifix war", er pflegte sich vor ihm zu verbeugen und wollte nicht dulden, daß es abgenommen wurde, trotz des Anordnung des Parlamentes. ...John Mountfort D.D., Rektor von Ansley, Hartfortshire, hat in seine Kirche und auch andere Kirchen eingeführt, daß der Kommunionstisch zum Altar hin gedreht wurde und ein grosses Kruzifix und ein Bild der Jungfrau Maria im Ostfenster darüber angebracht wurden, er machte viele Verbeugungen und Kratzfüsse vor dem Tisch und dem Kruzifix, ließ vor dem Tisch ein Geländer anbringen und auf dem Teppich, der dort lag, das Abzeichen der Jesuiten (IHS)...und wenn er zur zweiten Lesung zum Altar hinaufstieg, ließ er wieder diesen Teil aus Psalm 43 singen: "Zum Altare Gottes will ich gehen "
Von einem Pfarrer in Bedfordshire wurde behauptet, daß er viele Verbeugungen und Kratzfüsse machte und vor dem Altar auf die Knie fiel - die Augen auf das Kruzifix gerichtet- "das im nächsten Fenster darüber war."
Als das Glas in Canterbury entfernt wurde, damals als die Vandalen begannen, das Kruzifix und das Glas zu zerschmettern, die fromme Frau, eine gute Frau eines der Kleriker der Kathedrale anfing, wie ein Mann zu kreischen."
Quelle: liturgicalnotes, Fr. J. Hunwicke
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.