Donnerstag, 20. August 2015

Stimmt Papst Franziskus der Kasper-These zu? Pater de Souza befürchtet das.

Pater Raymond de Souza fragt sich im Catholic Herold Magazine, ob Papst Franziskus der Kasper-These zustimmt. Pater de Souza ist Pfarrer in der Gemeinde "The Sacred Heart of Mary"  auf Wolfe-Island und Kaplan im Newman-Haus der Queens-Universität Ontario.
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    "GLAUBT PAPST FRANZISKUS, DASS KARDINAL KASPER RECHT HAT?"

JEDES MAL, WENN DIE KASPER-THESE ZURÜCKGEWIESEN WURDE, HAT PAPST FRANZISKUS DIE DISKUSSION WEITERFÜHREN LASSEN

"Seit 18 Monaten- seit Papst Franziskus Kardinal Walter Kasper einlud, beim Außerordentlichen Konsistorium im Februar 2014 den Kardinälen die Frage vorzulegen, ob wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zugelassen werden können -steht diese im Zentrum und an erster Stelle.

Franziskus hat sich seit Monaten nicht ausdrücklich zu dieser Frage geäußert und es den Katholiken überlassen, darüber zu spekulieren, was er denkt. Bei der Generalaudienz vom 5. August sprach er die Frage direkt an. Und das, was er in seiner Ansprache nicht sagte, könnte sehr wohl anzeigen, daß er denkt, daß Kardinal Kasper Recht hat.

"Heute möchte ich den Focus unserer Aufmerksamkeit auf eine andere Realität lenken: wie betreue ich jene, die nach dem irreversiblen Scheitern ihrer Ehe eine neue Verbindung eingegangen sind "sagte er.

"Die Kirche ist sich vollkommen bewußt, daß so eine Situation dem Christlichen Sakrament entgegensteht. Aber ihr Blick als Lehrerin kommt immer aus dem Herzen der Mutter, einem Herzen, daß vom Heiligen Geist belebt, immer das Gute und die Rettung des Menschen sucht. Deshalb fühlt sie sich verpflichtet "im Interesse der Wahrheit" "die Situationen sorgfältig zu unterscheiden. "
Das sagte der Hl. Johannes Paul II in der Apostolischen Exhortation "Familiaris Consortio" (Nr.84) und wies auf den Unterschied zwischen dem, der die Trennung erlitten und dem, der sie verursacht hat, hin. Diese Unterscheidung muß gemacht werden."

Johannes Paul II schrieb Familiaris Consortio nach der Familiensynode 1980, bei der die Frage nach den wiederverheirateten Geschiedenen behandelt worden war.
Er stellte klar, daß gültig Verheiratete, die mit einer anderen Person in einer ehelichen Beziehung leben, die Kommunion nicht empfangen können, weil sie dauerhaft in einem öffentlichen Zustand der schweren Sünde leben. Wenn sie diese eheliche Beziehung nicht beenden wollen, können sie die Absolsution der sakramentalen Beichte nicht empfangen, weil ihnen Absicht zur Änderung fehlt.

Diese Aussage wird zusammen mit der Ermahung, die Paare eng zu begleiten und sie in das Leben der Kirche einzubeziehen, in Familiaris Consortio gemacht. Diese Passage nur bezüglich der sorgfältigen Unterscheidung zu zitieren,  aber die spezifische Anwort Johannes Pauls II auf die auf der Hand liegenden Frage auszulassen, lädt zu der Schlußfolgerung ein, daß Papst Franziskus der Lehre Johannes Pauls II nicht zustimmt.
Der Heilige Vater zitiert zwar Familiaris Consortio Nr. 84, erwähnt aber nicht, daß sie explizit von Benedikt XVI in der Apostolischen Exhortation von 2007 "Sacramentum Caritatis", die der Synode von 2005 über die Eucharistie folgte, bestätigt wurde.

"Die Bischofssynode bestätigte die Praxis der Kirche, auf der Grundlage der Heiligen Schrift, die wiederverheirateten Geschiedenen nicht zu den Sakramenten zuzulassen,weil ihr Zustand und ihre Lebensbedingungen objektiv im Widerspruch zur liebenden Vereinigung Christi und der Kirche stehen, die die Eucharistie bedeutet und die in ihr vergegenwärtigt wird" schrieb Benedikt.

Diese zweite Unterlassung spricht eine deutliche Sprache, weil Franziskus bei der Generalaudienz vom 5. August wohl Benedikt XVI zitierte, aber Sacramentum Caritatis, ignorierte, um statt dessen aus einer Rede in Mailand zu zitieren.

"Papst Benedikt XVI sprach in dieser Frage, von der sorgfältigen Unterscheidung und der klugen pastoralen Unterstützung, wohl wissend, daß es "keine einfache Lösungen gibt", sagte Franziskus, indem er eine Ansprache beim Wetfamilientag im Juni 2012 zitierte.Im selben Text sagte Benedikt, daß solche Paare "sich geliebt und angenommen fühlen sollten, dass sie nicht" ausgeschlossen "sind, auch wenn sie die Absolution oder die Eucharistie nicht empfangen können; sie sollten, sehen, daß sie in diesem Zustand völlig Teil der Kirche sind. Vielleicht können sie, auch wenn es nicht möglich ist, die Absolution in der Beichte zu empfangen, dennoch in anhaltendem Kontakt mit einem Priester, mit einem spirituellen Führer bleiben."
"Auch ohne körperliche Aufnahme des Sakramentes können sie geistig mit Christus in seinem Körper verbunden sein." fuhr Benedikt in Mailand fort, "sie das verstehen zu lassen, ist wichtig, damit sie einen Weg finden können, ein Glaubensleben, das auf dem Wort Gottes und der Gemeinschaft mit der Kirche beruht, zu führen und damit es ihnen gelingt, ihr Leiden als Gabe an die Kirche zu verstehen, weil es anderen dabei hilft, die Stabilität der Liebe und der Ehe zu verteidigen."
Beide -der Hl. Johannes Paul II und Benedikt XVI sprachen ausdrücklich von der Unmöglichkeit, die wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten zuzulassen. Papst Franziskus zitiert seine Vorgänger wohl mit der Frage, nicht aber ihre Antwort-
Die plausibelste Erklärung dafür ist, dass er ihr nicht zustimmt, auch wenn der Hl. Vater nicht ausdrücklich sagte, daß die Lehre von Familiaris Consortio falsch ist.

Am 5. August aber hat er diesen Eindruck ganz klar gemacht, Ob dieser Eindruck richtig ist oder falsch, wird das Drama sein, das die Synode beschäftigt.
Quelle: Catholic Herold Magazine, 




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