Samstag, 19. März 2022

Aus dem Magisterium des Papa emeritus... "Zur Kritik des Egoismus"

Thorsten Paprotny hat bei CNA eine weitere Folge seiner geistlichen Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI veröffentlicht, heute zur Kritik des Egoismus in Caritas in Veritate
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                        "ZUR KRITIK DES EGOISMUS"

Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken Benedikts XVI.–

Teil 25    

Der Kult um das Ich spiegelt sich in Zeiten des Relativismus auf vielfältige Weise wider. In der freien Welt dürfen Menschen ihre Meinung äußern, und das ist ein hohes Gut. Zugleich aber geht die Ausübung dieses Rechtes nicht selten mit der Anmaßung einher, daß das Subjekt diese Meinung mit einem absoluten Anspruch verbindet – und damit auch anderen schaden kann. Ein meinungsfreudiger Mensch glaubt sogar bisweilen, das Recht auf Gefolgschaft zu besitzen: Ich möchte lustvoll leben. Ich möchte machen, was ich will. Ich will meine absolute Freiheit. Ich … Ich … Ich. Wer das Ich an die erste Stelle setzt, wendet sich ab von Gott.  

Nicht nur die Vermehrung von Meinungen wird als Rechtsanspruch angesehen, zugleich auch das Recht auf Formen des arroganten Wohllebens, ja des genießerischen, eitlen Hedonismus. Benedikt XVI. kritisiert in der Enzyklika "Caritas in veritate Formen der menschlichen Selbstbezüglichkeit. 

Er schreibt: "Viele Menschen neigen heute zu der Anmaßung, niemandem etwas schuldig zu sein außer sich selbst. Sie meinen, nur Rechte zu besitzen, und haben oft große Schwierigkeiten, eine Verantwortung für ihre eigene und die ganzheitliche Entwicklung des anderen reifen zu lassen. Es ist deshalb wichtig, eine neue Reflexion darüber anzuregen, daß die Rechte Pflichten voraussetzen, ohne die sie zur Willkür werden.“ So würden „mutmaßliche Rechte willkürlicher und genießerischer Art unter dem Vorwand beansprucht, sie würden von den staatlichen Strukturen anerkannt und gefördert, werden andererseits einem großen Teil der Menschheit elementare Grundrechte aberkannt und verletzt“. Der Subjektivismus ist in diesem Sinne eine Krankheit der Postmoderne: „Die Übertreibung der Rechte mündet in die Unterlassung der Pflichten. Die Pflichten grenzen die Rechte ein, weil sie sie auf den anthropologischen und ethischen Rahmen verweisen, in dessen Wahrheit sich auch diese letzteren einfügen und daher nicht zur Willkür werden. Die Pflichten stärken demnach die Rechte und bieten deren Verteidigung und Förderung als eine Aufgabe im Dienst des Guten an.“


Die Förderung der Familie gehört zum Fundament einer „menschenfreundlichen Ethik“. Begründet bezweifelt Benedikt XVI., daß dies trotz der inflationären Rede über Ethik geschieht. Er stellt fest, daß eine „gewisse Abnützung des Adjektivs »ethisch«“ besteht: „Das kann so weit gehen, daß unter seinem Deckmantel Entscheidungen und Beschlüsse durchgehen, die der Gerechtigkeit und dem wahren Wohl des Menschen widersprechen.“ Ethik also im Sinne der katholischen Soziallehre setzt nicht auf eine Förderung des Subjekts und seiner selbstbezüglichen Sehnsüchte und Fantasien, sondern hat das Ganze im Blick und steht dem Egoismus des Menschen in seinen Dimensionen und Schattierungen entgegen. Das "wahre Wohl des Menschen“ besteht nicht in der Realisierung seines Wollens, sondern darin, den Willen Gottes immer besser zu erkennen, Gott immer mehr zu lieben – und so auch den Nächsten. Geboten ist heute also, dem Kult um das Ich zu widerstehen und für die „Schönheit der Familie und der Ehe“ einzutreten gemäß der Lehre der Kirche aller Zeiten und Orte."

Quelle: T.Paprotny,CNA

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