Samstag, 27. April 2024

Eine Bresche in der Mauer der Kultur des Todes?

Patricia Gooding-Williams kommentiert in La Nuova Bussola Quotidiana den Fall des kleinen D.M.-der als erster in einer allzu langen Reihe von aktiver Sterbehilfe bei Kindern im Vereinigten Königreich ins vaticanische Kinderkrankenhaus Bambin´ Gesu ausgeflogen werden durfte, um in Italien wg.angeborener Herzfehler operiert zu werden, was die englischen Ärzte für nicht möglich erklärt hatten. Auch in seinem Fall war bereits ein Gerichtstermin festgelegt, der über sein weitere Schicksal entscheiden sollte. Aber das schnelle Handeln aller im positiven Sinne Beteiligten (Bambin´ Gesu, ital,. Regierung, ital. Militär, Eltern & Anwalt) ist dem wahrscheinlichen Urteil zuvor gekommen. 
Hier geht s zum Original:  klicken

"EIN NEUGEBORENES AUS BRISTOL WURDE ZU EINER LEBENSRETTENDEN OPERATION NACH ROM GEBRACHT. IM ENGLISCHEN SYSTEM ÖFFNET SICH EINE  BRESCHE" 

D.M., das 1 Monat alte, an einer schwerwiegenden Herzerkrankung leidende Baby wurde am 24. April aus einem britischen Krankenhaus, das nicht beabsichtigte, es zu operieren, Dank der Intervention der italienischen Regierung ins Bambin´ Gesu-Krankenhaus in Rom gebracht und hat bereits seine erste Operation hinter sich. 

Dem 1-Monat-alte Baby mit einer schweren Missbildung des Herzens, das mit einem Militärflugzeug zur lebensrettenden Operation nach Italien geflogen wurde, nachdem die Ärzte des NHS-Royal-Kinderkrankenhauses gesagt hatten, es sei nicht operationsfähig- "geht es gut" sagt sein Vater. Das Kind, Sohn eines italienischen Bürgers und einer Mutter aus Nigeria kam am späten Dienstagabend, am  24.April, im Bambin´ Gesu-Krankenhaus des Vaticans an und wurde am nächsten Tag erfolgreich in der ersten von zwei wegen eines angeborenen Herzfehlers geplanten Operatrionen operiert. Nach der Operation sagten die italienischen Ärzte "er kämpft " und "er will leben".

             

Vor einer Woche sagten die Ärzte im Krankenhaus in Bristol der katholischen Familie, daß laut dem britischen medizinischen Protokoll ihr Sohn zu krank sei, um operiert zu werden. Das veranlasste seinen Vater an das Krankenhaus des Vaticans zu schreiben und es zu bitten, seine Versorgung zu übernehmen. Eine unabhängige Bitte um Hilfe bei seiner Verlegung wurde vom italienischen Rechtsanwalt der Familie- Simone Pillon- an die italienische Regierung gestellt. Pillon sagt, daß die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni direkt an den Verhandlungen beteiligt war, die es ermöglichen sollten, das Kind in einem speziell ausgerüsteten Militär-Transportflugzeug mit einem kompletten medizinischen Team auszufliegen.

Die Nachricht und das Foto der Spezialambulanz, die in das Italienische Militärflugzeug vor dem Start nach Rom verladen wird, sind um die Welt gegangen.

Sicher ist der erfolgreiche Transport von D.M. (das Kind soll auf Bitten der Eltern anonym bleiben) ein Sieg des Lebens und deshalb Grund für eine grosse Feier. Besonders weil -wie jeder jetzt weiß- das nicht das typische Resultat der "Ende-des-Lebens-Fälle" im Vereinten  Königreich ist, die fast immer in einer Tragödie enden. Wir können nicht vergessen, daß vor nur fünf Monaten britische Richter Indi Gregory, die an einer seltenen mitochondrialen Erkrankung litt, verboten haben, England zu verlassen, um im selben Krankenhaus des Vaticans eine lebensrettende Therapie zu  bekommen..

Auch in ihrem Fall waren die italienische Regierung und ihre Premierministerin direkt beteiligt gewesen und hatten die Ärzte von Bambin Gesu zugestimmt, die kleine Indi für das UK kostenfrei zu behandeln. Das Kind wurde stattdessen in einem Hospiz durch Erstickenlassen  nach Abschalten des Beatmungsgerätes getötet.

Und es ist schwer zu glauben, das D.M.s Fall einen Wendepunkt in der Haltung  britischer Ärzte und Richter darstellt. Tatsächlich endete in den letzten Tagen ein weiterer Fall der Lebensbeendigung eines 4-jährigen Jungen in London vor Gericht. Der kleine Junge, der taub und blind geboren wurde, ist seit letztem Jahr im King´s College Hospital nach zwei Herzattacken infolge einer schwerwiegenden Enzephalitis am Leben erhalten worden. Am 24.April verfügte der Richter, daß die Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen bei dem Kind einstellen dürfen. In seinem Urteil sagte der Richter, er "solle nicht zum Leben gezwungen werden", auch wenn er -ironischerweise, das Kind zwingt, zu sterben. Seine Eltern -praktizierende Katholiken-sagten Richter Poole, daß ihr "Sohn ein Geschenk Gottes sei" .Und auch sie appellierten an das Krankenhaus des Vaticans die Versorgung des Kindes zu übernehmen, aber wie bereits bei Indi- wurde die Verlegung von den Gerichten untersagt. 


Wir haben Simone Pillon, der zu D.M.s Verlegung nach Rom beigetragen hat. und auch an dem gescheiterten Versuch beteiligt war, Indi Gregory zu verlegen, zu einem Urteil über diese scheinbar willkürliche Art und Weise befragt, wie diese Fälle am Lebensende gehandhabt werden. Laut Pillon hing der Erfolg von D.M.s Fall vor allem vom Zeitpunkt ab: "Im Wesentlichen fanden die Verhandlungen über die Überstellung des Kindes statt, bevor der Fall vor Gericht landete“, sagte er. Das erleichterte einen konstruktiven Dialog, der es ermöglichte, ein einvernehmliches Protokoll für die Überstellung und Behandlung des Kindes in Italien zu entwickeln.“ Und sicherlich war die Geschwindigkeit, mit der sich beide Parteien auf die Überstellungsmodalitäten einigten, entscheidend für den erfolgreichen Ausgang. Tatsächlich war die erste Gerichtsverhandlung bereits für Montag, den 29. April, angesetzt, was wahrscheinlich den Weg für einen anderen Ausgang bedeutet hätte“, sagte Pillon. Er hofft, daß dieser Fall zu einem Präzedenzfall für alle künftigen Fälle wird. "Das Vereinigte Königreich hat gesehen, in welchem Maß an medizinischem Fachwissen das italienische Gesundheitswesen fähig ist“, fügte er hinzu. Er räumte aber auch ein, da    ß Fälle auch von den individuellen Überzeugungen der Krankenhausärzte und letztendlich der Richter entschieden würden.

Aber es gibt noch einen weiteren Faktor, der berücksichtigt werden muss und der sich als roter Faden durch alle diese Fälle der Beendigung des Lebens zieht: die Art und Weise, wie das Leben im Vereinigten Königreich entsprechend den Umständen bewertet wird, und die Macht über Leben und Tod, die der Staat gegenüber seinen Bürgern erhebt, wenn diese behindert sind. Die Eltern von D.M. berichteten, daß sie bei jedem Krankenhausbesuch bis zu drei Tage vor seiner Geburt aufgefordert wurden, ihren Sohn abzutreiben, nachdem Ärzte seine Herzprobleme diagnostiziert hatten. Dekan Gregory sagte, er und Claire, Indis Mutter, seien unter Druck gesetzt worden, Indi bis zur Geburt abzutreiben, weil das Baby behindert sei. Hollie Dance wurde seit dem zweiten Tag der Einlieferung ins Krankenhaus eingeladen, die Organe von Archie Battersbee zu spenden. Und ein Protokoll für die Überstellung von Alfie Evans war bereits erstellt worden, bevor sein Fall vor Gericht ging, wurde aber von den britischen Behörden abgelehnt. Nächste Woche wird die Familie von Sudiksha, der 19-Jährigen, die an einer schweren genetischen Krankheit leidet und trotz ihres Widerstands getötet wurde, vor Gericht darum kämpfen, zu beweisen, daß die Meinungsverschiedenheit mit dem Urteil der Ärzte nicht auf mangelndem Verständnis ihrer Situation beruhte, sondern auf dem Wunsch, mit einer Behinderung zu leben. Alle diese Familien wünschten sich eines: die Möglichkeit, ihre Angehörigen bis zu ihrem natürlichen Tod leben zu lassen. Eine Chance, die ihnen verwehrt blieb.

In den letzten Jahren hat La Nuova Bussola diese Sterbefälle aufmerksam verfolgt und sich auch mit den Familien getroffen. Es ist schwer, die Qual zu beschreiben, die durch die langen Rechtsstreitigkeiten entsteht, die unbändige Hoffnung, das eigene Kind zu retten, die Familien vorantreibt, und die Verwüstung, wenn der Tod das letzte Wort hat. Es fällt schwer, nicht zu glauben, daß das wahre Wunder vielleicht nicht so sehr in der Heilung liegt, sondern nur in der Möglichkeit, das Vereinigte Königreich zu verlassen, um die Chance zu haben, bis zum natürlichen Lebensende zu leben."

Quelle: P.Gooding-Williams, LNBQ

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.