Montag, 17. November 2025

Auch das Erzbistum Köln widerspricht

Hier geht´s zum Original   klicken 

STATEMENT DES ERZBISTUMS KÖLN ZUM DOKUMENT DER DBK- SCHULKOMMISSION

Die Kommission Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz hat am 30. Oktober das Dokument zum gelingenden Umgang mit Fragen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität an Schulen veröffentlicht. Das Erzbistum Köln äußert sich dazu mit einer Stellungnahme.

Auf aktuelle Anfrage der Presse an das Erzbistum Köln mit der Bitte um eine Stellungnahme zum Dokument der Kommission für Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz zur Sichtbarkeit und Anerkennung sexueller Vielfalt und Identitäten in der Schule, wurde heute folgendes Statement veröffentlicht: 

„Kirche – und mit ihr katholische Schule – will […] jedem Menschen vorbehaltlos begegnen und ihn annehmen in seiner Würde und seinem einzigartigen Wert.“ (Leitbild Erzb. Schulen, S. 5) Jede Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Glaube oder der sexuellen Orientierung steht somit in direktem Widerspruch zu den Grundsätzen katholischer Schul- und Bildungsarbeit und wird an den Schulen in Trägerschaft des Erzbistums nicht geduldet.

Zur weiteren inhaltlichen Einordnung des Dokuments „Geschaffen, erlöst, geliebt“ der Schulkommission der Deutschen Bischofskonferenz, insbesondere der dort getroffenen anthropologischen und theologischen Implikationen, schließt sich das Erzbistum Köln der ausführlichen Kommentierung des Bischofs von Passau, Dr. Stefan Oster an."

Damit schließt sich das Erzbistum Köln den bisherigen Distanzierungen des Passauer Bischofs Stefan Oster und von Rudolf Voderholzer, Bischof von Regensburg, an.

Die Schulkommission der Deutsche Bischofskonferenz DBK hatte am 30. Oktober 2025 das Dokument “Geschaffen, erlöst und geliebt. Sichtbarkeit und Anerkennung der Vielfalt sexueller Identitäten in der Schule. ” veröffentlicht. In diesem geht es um die Frage, wie an Schulen - darunter auch katholische - ein gelingender Umgang mit Fragen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität und nicht zuletzt mit queeren Personen gelingen kann.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.