Donnerstag, 2. Juli 2026

Exkommuniziert

Wie vaticannews berichtet, hat der Kardinalpräfekt des Glaubensdikasteriums  das Dokument veröffentlicht, mit dem die kanonische Strafe der Exkommunikation über Beteiligte der gestrigen Bischofsweihen der FSSPX ausgesprochen wird. Hier geht´s zum Original:  klicken

Unter dem Titel: 

"BISCHOFSWEIHEN DER PIUSBRÜDER: EXKOMMUNIKATION VERHÄNGT"

beginnt der Bericht so - ZITAT

"Die Bischöfe der „Priesterbruderschaft St. Pius X.“, Alfonso de Galarreta und Bernard Fellay (Hauptweiher bzw. Mitweiher), sowie die neugeweihten Bischöfe Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier haben sich „ipso facto“ die Exkommunikation „latae sententiae“ zugezogen. Begründung: Sie haben „eine Handlung schismatischer Natur“ vollzogen, nämlich die „Bischofsweihe von vier Priestern ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Papstes“. So heißt es in dem Dekret, das von Kardinal Víctor Manuel Fernández, dem Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre, unterzeichnet und von den beiden Sekretären desselben Dikasteriums gegengezeichnet wurde. Das Dekret reagiert auf die Zeremonie in Écône (Schweiz) vom Morgen des 1. Juli 2026.

Das Dekret des früheren „Heiligen Offiziums“ besagt, dass sowohl die Weihenden als auch die Geweihten durch den Vollzug der Weihe die in einem solchen Fall vorgesehene Exkommunikation auf sich gezogen haben. Es ist eine Folge der Entscheidung der Lefebvrianer gegen den wiederholt zum Ausdruck gebrachten Willen von Papst Leo XIV. Die Exkommunikation bedeutet sowohl für die Bischöfe als auch für die Priester, die der Piusbruderschaft angehören, die Trennung von der Kirche von Rom. Was die Laien betrifft, so gelten diejenigen als exkommuniziert, die der Bruderschaft formell angehören. Weitere Einzelheiten sind in einer „Erläuternden Note“ enthalten, die vom Dikasterium zeitgleich mit dem Exkommunikationsdekret veröffentlicht wurde und die wir im Folgenden vollständig wiedergeben.

Schismatischer Akt: Bei den unerlaubten Bischofsweihen am 1. Juli   (AFP or licensors)

„Diese Handlung erfüllt den Straftatbestand des Schismas, mit den entsprechenden kanonischen Konsequenzen für die betroffenen Weiheträger und Laien“

Im Wortlaut: Die erläuternde Note des Vatikans zur Exkommunikation

Seit den Zeiten von Papst Paul VI. bis hin zu den jüngsten Gesprächen, die unlängst in diesem Dikasterium stattfanden, haben sich die zahlreichen Versuche, die Anhänger der von Erzbischof Marcel Lefebvre ins Leben gerufenen Bewegung wieder in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zu führen, als vergeblich erwiesen. Diese Situation hat sich durch die jüngsten Bischofsweihen, die ohne päpstliches Mandat, gegen den Willen des Heiligen Vaters und unter offenem Verstoß gegen das kanonische Recht vollzogen wurden, weiter verschärft. Daher hält es dieses Dikasterium in getreuer Ausübung der ihm anvertrauten Aufgaben für notwendig, darauf hinzuweisen, dass diese Handlung den Straftatbestand des Schismas erfüllt, mit den entsprechenden kanonischen Konsequenzen für die betroffenen Weiheträger und Laien. Wie bereits 1988 erklärt wurde, „stellt dieser Ungehorsam, der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt, einen schismatischen Akt dar“. (vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ecclesia Dei, 3).



In diesem Zusammenhang gilt ab sofort Folgendes:


1. Die Geistlichen, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, befinden sich im Schisma und sind daher als Schismatiker anzusehen (vgl. Ecclesia Dei, 5 c; Päpstlicher Rat für Gesetzestexte, Erläuternde Note zur Exkommunikation wegen Schismas, 24.08.1996, 5–6). Sie unterliegen somit der im Kirchenrecht vorgesehenen Exkommunikation (can. 1364 § 1 CIC).

2. Was die Laiengläubigen betrifft, so sind diejenigen als schismatisch und exkommuniziert anzusehen, die sich formell der Priesterbruderschaft St. Pius X. unter den Bedingungen anschließen, die in der Erläuterung des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte aus dem Jahr 1996 (vgl. ebenda, 7) festgelegt sind, welche nach wie vor in Kraft ist und von diesem Dikasterium übernommen wird.

Die Weiheträger der „Priesterbruderschaft St. Pius X.“ spenden die Sakramente unrechtmäßig, und das von ihnen gespendete Sakrament der Buße sowie die von ihnen begleitete Eheschließung sind ungültig“
3. Schließlich wird das heilige Volk Gottes darauf hingewiesen, dass die Weiheträger der „Priesterbruderschaft St. Pius X.“ die Sakramente unrechtmäßig spenden und dass das von ihnen gespendete Sakrament der Buße sowie die von ihnen begleitete Eheschließung ungültig sind

Die Kirche wird als fürsorgliche Mutter alle, die zur vollen Gemeinschaft zurückkehren möchten, mit aufrichtiger Zuneigung und lebhafter Fürsorge aufnehmen. Die Apostolischen Nuntien werden die Verfahren festlegen, die die Ordinariate in den verschiedenen Fällen anwenden können

Schließlich werden alle Gläubigen ermahnt, fest in der Gemeinschaft mit dem Papst, mit den mit ihm verbundenen Bischöfen und mit der gesamten Kirche zu verbleiben (vgl. Lumen Gentium, 22; can. 751 C/C) und sich der Teilnahme an den von der oben genannten „Priesterbruderschaft St. Pius X.“ organisierten Feiern und Aktivitäten zu enthalten."

Quelle: vaticannews

Das Dekret: 

DICASTERO PER LA DOTTRINA DELLA FEDE

 

Prot. N. 99/2009

DECRETO

Nonostante le ammonizioni rivolte al Superiore Generale della Fraternità Sacerdotale San Pio X, il Vescovo Alfonso de Galarreta, avendo compiuto un atto di natura scismatica mediante la consacrazione episcopale di quattro presbiteri, senza mandato pontificio e contro la volontà del Sommo Pontefice, è incorso ipso facto nelle pene previste dal can. 1387 e dal can. 1364 § 1 CIC 2021.

Dichiaro dunque a tutti gli effetti giuridici che sia il suddetto Vescovo Alfonso de Galarreta sia Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry e Marc Hanappier sono incorsi ipso facto nella scomunica latae sententiae riservata alla Sede Apostolica.

Dichiaro inoltre che il Vescovo Bernard Fellay, avendo partecipato direttamente alla celebrazione liturgica come conconsacrante, avendo così aderito pubblicamente all'atto scismatico, è incorso nella scomunica latae sententiae prevista dal can. 1364 § 1 CIC 2021.

Si ammoniscono i chierici e i fedeli laici a non aderire allo scisma della Fraternità Sacerdotale San Pio X, perché incorrerebbero ipso facto nella pena della scomunica latae sententiae.

Dal Palazzo del Dicastero, 2 luglio 2026

Víctor M. Card. Fernández
Prefetto

Quelle: LaSantaSede

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