Freitag, 23. April 2021

Fr. Hunwicke spricht....

bei liturgicalnotes zum heutigen 360. Jahrestag der Krönung von König Charles II wieder über ein ganz und gar britisches, aber aus historischen Gründen auch für Nichtbriten interessantes Thema: eine mögliche heimliche katholische Krönung des Königs.
Hier geht´s zum Original:  klicken 

                               "DOPPELT GEKRÖNT?"

Der 23. April 1661 war das Datum der Krönung Königs Charles II, der Rückkehr von Merry England - markiert durch eine Krönung am Fest des Hl. Georgs, Schutzpatron des Reichs. Nach dem Tod Seiner Majestät legte sein Bruder James seinen Krönungstag (1658) auf das selbe Datum (und ich bin sicher, daß es einen politischen Grund hatte, daß Königin Anne das selbe tat). 

Aber die Krönung von König James VII & II war Anlass für Komplikationen. Die Form des Englischen Krönungsgottesdienstes, niedergelegt in einem verehrungswürdigen Buch mit dem Titel Liber Regali, das in Westminster Abbey aufbewahrt wird, hat die alte katholische Struktur einer Krönung-eingebettet in ein kommunionsloses Pontifikales Hochamt- beibehalten (abgesehen von dem Zelebranten ist der einzige Kommunizierende der Souverän und- wenn er hatte- seine Gemahlin). Zelebranten waren normalerweise der Erzbischof von Canterbury, Diakon ("Gospeller) und Subdiakon ("Epuistoler") waren ältere Diözesanbischöfe. 

Alles gut und schön. Aber seit dem Schisma, das Bloody Bess auslöste (zufällig nach ihrer Krönung im Katholischen Ritus und durch reguläre katholische Bischöfe), wurde der Anglikanisch Eucharistische Ritus angewandt.  James VI & I, Charles I und Charles II sind alle so gekrönt worden. Aber der Zelebrant, der auch die Salbung und Krönung  vornahm, war ein Prälat, der nicht in Kommunion mit dem Sitz von Rom war.

Und 1685 war der neue König Katholik.

Sie haben versucht, ihn zu überzeugen, daß weil die Eucharistie ein integraler Teil der Zeremonie war, er die Hl. Kommunion gemäß dem Anglikanischen Usus empfangen solle. Aber er widerstand und am 23. April wurde zum einzigen Mal in der Geschichte ein König von England nach einem Ritus gekrönt, der die Eucharistie ausschloss. 

Sie haben das alles vielleicht interessant gefunden oder auch nicht. Aber hier kommt der wirklich faszinierende Teil.

Es gab dauerhaft Gerüchte, daß König James sich vor einer anglikanischen Krönung gemäß den Katholischen Riten selbst krönte.

Wo? Kein Problem. Trotz des Schismas waren die meisten Gefährten der Königin Katholiken gewesen und deshalb gibt es im Norden des St. James´s Park die Königliche Kapelle der Königin (gebaut von Inigo Jones). So daß es eine komplett mit Klerus und anderen erforderlichen Personen und Zubehör ausgestattete Königliche Katholische Kapelle gab.

Von wem? Das ist der zwielichtige Teil. Zu der Zeit gab es keinen Katholischen Bischof in England. 

Andrew Barclays Dissertsation über den Haushalt König James´ spielt auf Notizen eines Benediktiners, namens Ralph Benet Weldon an. Der behauptete, daß der König und Königin Mary von Modena privat von dem Kapuziner-Mönch Mansuet gesalbt und gekrönt wurden, mit Öl, das von Ludwig XIV aus Reims geschickt worden war. (British Library, Manuskript 10118, Folio 93) 

Eine wunderbare Idee. Aber sie verwirrt mich. Könige sollten von Bischöfen gekrönt werden. sowohl gemäß der Traditionen der Englischen Monarchie als auch dem nach-reformatorischen Pontificale Romanum. 

Ich finde es schwer, zu glauben, daß ein einfacher Priester wagte, einen vollen Krönungs-Gottesdienst nach einem dieser beiden Riten durchzuführen. 

Könnte er König James einfach gesalbt haben- damit die Salbung in Westminster Abbey ungültig würde?

Oder ist die Information eine verstümmelte Version, derart. daß König James von Fr. Manuet die Hl. Kommunion empfing (natürlich war das Empfangen der Hl. Kommunion für Laien bei Katholiken dieser Zeit nicht sehr üblich und könnte deshalb bemerkt worden sein). 

Es wäre interessant zu wissen, ob es irgendeinen anderen Hinweis gibt, der nicht aus der Weldon-Quelle stammt."

Quelle: liturgicalnotes, Fr. J.Hunwicke


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.