bei der heutigen Generalaudienz. Veröffentlicht bei vaticannews: klicken
"PAPST LEO XIV: WORTLAUT DER KATECHESE BEI DER HEUTIGEN GENERALAUDIENZ"
Was der Papst in der Katechese bei seiner Generalaudienz am 19. August 2026 gesagt hat, können Sie hier in einer Arbeitsübersetzung von Radio Vatikan nachlesen. Sämtliche Wortmeldungen der Päpste im Original und in den amtlichen Übersetzungen finden Sie auf vatican.va, der Webseite des Vatikans.:
Liebe Brüder und Schwestern,
das sechste Kapitel der Konstitution Sacrosanctum Concilium (SC) des Zweiten Vatikanischen Konzils ist der Kirchenmusik gewidmet. Darin heißt es: „Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht“ (SC, 112). Weiter wird ausgeführt: „So wird denn die Kirchenmusik um so heiliger sein, je enger sie mit der liturgischen Handlung verbunden ist, sei es, daß sie das Gebet inniger zum Ausdruck bringt oder die Einmütigkeit fördert, sei es, daß sie die heiligen Riten mit größerer Feierlichkeit umgibt“ (ebd.).
Hier finden wir den Kern der Lehre des Konzils: Es bestätigt und vertieft die dienstliche Funktion der Musik in der Liturgie, die bereits der heilige Pius X. in seinem Motu proprio Inter sollicitudines vom 22. November 1903 hervorgehoben hatte. Musik ist nämlich Teil der liturgischen Handlung und nicht bloß Dekoration der Feier. In der Liturgie bedeutet Singen und Musizieren, zu beten, das eigene Herz mit dem der Schwestern und Brüder und mit Gott in Einklang zu bringen und sich aktiv am gefeierten Geheimnis zu beteiligen.
Das Herz öffnen
Insbesondere bringt die Musik die affektive Dimension des Gebets zum Ausdruck, wie der heilige Augustinus sagt: „Cantare amantis est“, also: „Singen ist Sache dessen, der liebt“ (Sermo 336, 1). Das ist sehr wichtig, weil es dazu beiträgt, das Herz für das Wirken Gottes in der Gnade zu öffnen und sich von ihm formen zu lassen.
Der Gesang fördert darüber hinaus die Gemeinschaft. Durch die Sinfonie der Stimmen trägt er zur Einheit der Herzen bei, überwindet Unterschiede zwischen den Menschen und vereint alle im Lob Gottes. So wird er zur Epiphanie der Kirche, zu einer sinnlich erfahrbaren Offenbarung jener Gemeinschaft, die zu ihrem Wesen selbst gehört.
Aus der tiefen theologischen Bedeutung des sakralen Gesangs als eines wesentlichen Bestandteils der liturgischen Handlung ergeben sich einige Anforderungen. Eine erste besteht darin, dass der Gesang – unabhängig von Moden oder den besonderen Empfindlichkeiten der jeweiligen Autoren – auf allen Ebenen dem entsprechen muss, was für den jeweiligen Moment der Feier am angemessensten ist. Auch die Form, insbesondere in ihrer melodischen Gestaltung, muss zugleich edel und einfach, musikalisch hochwertig und leicht ausführbar sein – vor allem dann, wenn sie von der gesamten Gemeinde gesungen werden soll (vgl. SC, 121).
Aus demselben Grund empfiehlt das Konzil, dass auch die Texte geeignet, tiefgründig und zugleich leicht verständlich sein sollen; sie sollen sich vor allem an der Heiligen Schrift, den liturgischen Büchern und der geistlichen Tradition der Kirche orientieren. Hierauf gilt es zu achten, damit die Dynamik lebendig bleibt und wächst, die in dem alten Grundsatz „lex orandi, lex credendi“ zum Ausdruck kommt: Das Gesetz des Betens ist auch das Gesetz des Glaubens.
Aktive Teilnahme
Sacrosanctum Concilium widmet dem Thema der aktiven Teilnahme der Gläubigen breiten Raum (vgl. Nr. 114). Diese muss „angefangen von einer tieferen Bewußtheit des Mysteriums, das gefeiert wird, und seiner Beziehung zum täglichen Leben“ verstanden werden (Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis, 52), und zwar in einem „Geist fortwährender innerer Umkehr, der das Leben aller Gläubigen kennzeichnen muß“ (ebd., 55).
Was nun die konkrete Weise betrifft, wie diese Teilnahme durch die besondere Aufgabe der Kirchenmusik verwirklicht werden kann, gibt die Konstitution eine klare Antwort: „Man [soll] den Akklamationen des Volkes, den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern [...] Sorge zuwenden“ sowie „das heilige Schweigen“ [einhalten, Erg.] (SC, 30). Zugleich fordert sie jeden Einzelnen – Amtsträger wie Gläubigen – dazu auf, in der Liturgie „all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“ (SC, 28). Dabei geht es um ein harmonisches Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Diensten, den unterschiedlichen Beiträgen und den Momenten der Stille.
Das Konzil misst sodann dem Gregorianischen Choral große Bedeutung bei, ohne andere Formen der Kirchenmusik von der Feier auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Orgel (vgl. SC, 120). Der Einsatz anderer Instrumente ist hingegen erlaubt, „sofern sie sich für den heiligen Gebrauch eignen oder für ihn geeignet gemacht werden können, der Würde des Gotteshauses angemessen sind und die Erbauung der Gläubigen wirklich fördern“ (SC, 120).
Inkulturation
Ein Thema, das der konziliaren Erneuerung besonders am Herzen liegt, ist die Inkulturation, auch im Bereich der Kirchenmusik. Im Blick auf die musikalischen Traditionen der verschiedenen Kulturen wird insbesondere betont, wie wichtig es ist, diese ernst zu nehmen, da sie Teil des religiösen und gesellschaftlichen Lebens der Menschen sind.
Deshalb wird einerseits empfohlen, in allen Menschen eine angemessene „Formung des religiösen Sinnes“ (SC, 119) zu fördern, und andererseits, „im Rahmen des Möglichen [...] die überlieferte Musik der betreffenden Völker sowohl in den Schulen als auch im Gottesdienst zu fördern“ (ebd.).
Eine besondere Aufgabe kommt im liturgischen Zusammenhang der Schola cantorum zu. Sie ist ein pastorales Instrument, dessen Förderung empfohlen wird. Ihre Aufgabe besteht darin, „für die genaue Ausführung der ihr zukommenden Teile nach den verschiedenen Arten des Gesangs zu sorgen und die tätige Teilnahme der Gläubigen am Gesang zu fördern“ (Heilige Ritenkongregation, Instruktion Musicam sacram, 19).
Zu diesem Zweck ist der Komponist von Kirchenmusik aufgerufen, das musikalische Erbe der Kirche zu kennen und zu bewahren. Er soll sich davon inspirieren lassen, neue Kompositionen im Dienst der Liturgie zu schaffen – unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Sensibilität und der verschiedenen kulturellen Traditionen. Ziel ist es, „den Gottesdienst von Mißständen des Stils, von nachlässigen Ausdrucksformen, von banalen Musikstücken und Texten zu reinigen, die der Größe des Aktes, der gefeiert wird, wenig entsprechen, um für die Kirchenmusik Würde und die Güte der Form zu gewährleisten“ (Johannes Paul II., Chirograph über die Kirchenmusik, 22. November 2003, 3).
Kirchenmusik fördern
Aus all diesen Gründen empfehlen die Konzilsväter, die Ausbildung und die Praxis der Kirchenmusik zu fördern, in „den Seminarien, in den Noviziaten und Studienhäusern der Ordensleute beiderlei Geschlechts sowie auch in den übrigen katholischen Instituten und Schulen“ (SC, 115), und dafür Sorge zu tragen, dass Musiker und Sänger eine solide liturgische Ausbildung erhalten (vgl. ebd.).
Liebe Brüder und Schwestern, die Kirchenväter haben dem liturgischen Gesang, dem Symbol der kirchlichen Gemeinschaft, große Bedeutung beigemessen. Deshalb können wir mit diesen schönen Worten des heiligen Ignatius von Antiochien schließen:
„Ihr alle sollt euch zu einem einzigen Chor zusammenfinden, damit ihr in Eintracht und Einklang mit der Tonart Gottes durch Jesus Christus dem Vater einstimmig singt. Dann wird er euch hören und an euren guten Taten erkennen, dass ihr Glieder seines Sohnes seid“ (Brief an die Epheser, 4, 2).2
Quelle: vaticannews
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