Mittwoch, 15. Juli 2015

Sandro Magister, der arabische Phoenix & das Instrumentum Laboris

Vaticanist ohne Akkreditierung (wg. Bruchs eines Nichtembargos) Sandro Magister hat den aus "Cosi fan Tutte"  bekannten "arabischen Phoenix" auch im Instrumentum Laboris der kommenden Synode ausgemacht.
Wer oder was ist der "araba fenice" Lorenzos DaPontes und Mozarts? Auf alle Fälle etwas, worüber jeder spricht, das aber keiner kennt- Don Alfonso aber vergleicht die Treue der Frauen mit diesem geheimnisvollen, mythologischen Vogel, den noch nie jemand sah......( ein musikalisches Schmankerl dazu am Ende diese langen Textes)
Hier geht´s zum Original    klicken


"SYNODE. DER ARABISCHE PHOENIX IM INSTRUMENTUM LABORIS"
Jeder sagt, dass es einen gibt, was er ist, weiß niemand. Es ist der "Weg der Buße" hin zur Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen. Der Dominikanertheologe Thomas Michelet legt die Widersprüche bloß.

 


Aus der Theologischen Fakultät Fribourg,Schweiz, ruft der französische Theologe Thomas Michelet OP, zur Aufmerksamkeit für eine obskure Passage im Instrumentum Laboris für die kommende Familiensynode auf.

Diese obskure Passage findet sich in § 123 des Instrumentum Laboris.
Es fängt damit an, daß als sicher vorausgesetzt wird, dass viele Synodale dem Vorschlag zustimmen werden, daß ein Weg der Versöhnung oder Buße unter Aufsicht des Ortsbischofs von den wiederverheirateten Geschiedenen, der ihnen die Wiederzulassung zur Hl. Kommunion ermöglicht, gegangen werden könne.

Zuerst weist Michelet darauf hin, daß nicht bekannt ist, wie und wann festgestellt wurde, daß viele zustimmen werden.
Dann bemerkt er daß dieser vorausgesetzte Konsens alles andere als eindeutig ist, wenn man sieht, wie das Instrumentum darüber spricht: wie über den Arabischen Phönix in Mozarts Cosi fan Tutte. "Jeder sagt, dasß es ihn gibt, aber was er ist, weiß keiner."

Dieser Mangel an Klarheit -warnt Michelet- würde auch dazu führen, die Schlußvorschläge der Synode zweideutig zu machen und den Weg zu pastoralen Praktiken zu öffnen, die so verschieden sind, daß sie die Einheit der Doktrin bzgl. der Unauflöslichkeit der Ehe unterminieren würden, selbst wenn mit Worten beteuert werde, diese sei unangetastet.

Daraus ergibt sich die Dringlichkeit zu klären, was mit "Weg der Buße" gemeint ist, an dessen Ende der Zugang zur Eucharistie für die wiederverheirateten Geschiedenen wieder eröffnet würde, der ihnen weiterhin verwehrt bleibt.

Im angesehenene Magazin "Nova & Vetera" der Theologischen Fakultät Fribourg war Pater Michelet bereits im vergangenen Frühjahr mit dem Vorschlag hervorgetreten, den antiken Weg des ordo paenitentium wieder zu beleben-für all jene. die sich in dauerhaftem Zustand des Widerspruchs zum Gesetz Gottes befinden, aber den Weg der Umkehr ernsthaft beschreiten wollen, der viele Jahre dauern kann oder sogar das Leben lang.

Aber jetzt kommt Pater Michelet auf das Thema zurück, indem er ins Dickicht der synodalen Diskussion eindringt. Nach seinem Urteil ist der Vorschlag von Walter Kasper und seinesgleichen, sie zur Kommunio zuzulassen, obwohl sie lebenslang in ihrem Zustand bleiben, nicht die Gwährung der Barmherzigkeit Gittes sondern deren Verweigerung.

Und nicht nur das. Diese Konzession würde eine zweite zivile Ehe zur einzigen Sünde machen, für die man Vergebung erlangen könne,  ohne zuvor auf diese Sünde zu verzichten- und sie würde die Wurzeln der wirklichen Bedeutung des Ehesakramentes, der Eucharistie und der Buße untergraben.


Ganz anders wäre ein Weg der Buße der den Geboten Christi und der Tradition der Kirche treu bliebe- wie der von Michelet schon angezeigte und hier noch einmal vorgestellte:

"INSTRUMENTUM LABORIS. DER WEG DER BUSSE"
 Thomas Michelet, O.P.

Das am 23. Juni veröffenlichte Instrumentum Laboris für die im Oktober bevorstehende Familiensynode ist jetzt in verschiedenen europäischen Sprachen verfügbar, sodaß man sich ein präziseres Bild davon machen kann.
Auf www.chiesa wurde von einer "kalten Dusche für die Erneuerer"  gesprochen und davon, daß die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene und HS-Paare ausgebremst worden sei.
Ich für meinen Teil schwanke zwischen Erleichterung un Unruhe. Selbst wenn es wahr wäre, daß der Relatio Synodi vom 18. Oktober 2014 einige Ergänzungen hinzu gefügt wurden, die in diese Richtung weisen- ein Grund zur Freude-bleiben doch einige Unwägbarkeiten und Zweideutigkeiten, die zeigen, daß die Schlacht noch nicht gewonnen ist und daß die ernsthafte Bedrohung der Einheit des Katholischen Glaubens nicht kleiner geworden ist.

Hier will ich mich mit nur einem Punkt beschäftigen, dem des "Bußweges" ( 3. Teil des Instr. Lab., Kapitel 3, Nr. 122-123).
Artikel 122 umfaßt die Nr. 52 der Relatio, eine der 3 der von den Synodenvätern wegen einer fehlenden 2/3 Mehrheit nicht zugestimmt worden war,. Es war sogar der am deutlichsten zurückgewiesene Artikel mit nur 104 mal placet  und 74 mal non placet . Aber nach dem Instrumentum Laboris stimmt eine große Mehrheit der Hypothese vom Weg der Buße oder Versöhnung ( Nr. 123) zu.


Instrumentum laboris :


Der Bußweg
122.  (52) Es wurde über die Möglichkeit nachgedacht, wiederverheiratete Geschiedene zum Sakrament der Buße und der Eucharistie zuzulassen. Mehrere Synodenväter haben auf Grund der konstitutiven Beziehung zwischen der Teilnahme an der Eucharistie und der Gemeinschaft mit der Kirche und ihrer Lehre über die Unauflöslichkeit der Ehe auf der derzeitigen Regelung bestanden. Andere haben sich für eine nicht zu verallgemeinernde Zulassung an den Tisch der Eucharistie ausgesprochen – und zwar in einigen besonderen Situationen und unter genau festgelegten Voraussetzungen, vor allem wenn es sich um unumkehrbare Fälle handelt, die mit moralischen Verpflichtungen gegenüber den Kindern einhergehen, die ungerechtem Leid ausgesetzt würden. Einem möglichen Zugang zu den Sakramenten müsste unter der Verantwortung des Diözesanbischofs ein Weg der Buße vorausgehen. Diese Frage gilt es aber noch zu vertiefen, wobei die Unterscheidung zwischen einem objektiven Zustand der Sünde und mildernden Umständen genau zu bedenken ist, da «die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie […] durch […] psychische oder gesellschaftliche Faktoren gemindert, ja sogar aufgehoben sein» könnte (KKK, 1735).
123.  Um das angesprochene Thema angehen zu können, gibt es im Hinblick auf die zivil wiederverheirateten Geschiedenen, welche unwiderruflich in einer neuen Partnerschaft leben, bezüglich der Idee eines Prozesses der Versöhnung oder eines Bußweges unter der Autorität des Bischofs eine gewisse Übereinstimmung. Unter Bezugnahme auf Familiaris Consortio 84 wird ein Prozess der Bewusstwerdung bezüglich des Scheiterns und der Wunden, die es hervorgerufen hat vorgeschlagen. Dieser Prozess umfasst die Reue, die Überprüfung der möglichen Ungültigkeit der Ehe, die Verpflichtung zur geistlichen Kommunion und die Entscheidung, enthaltsam zu leben.
Andere verstehen unter einem Bußweg einen von einem dazu beauftragten Priester begleiteten Prozess der Klärung und der Neuausrichtung nach dem erlebten Scheitern. Dieser Prozess sollte die Betroffenen zu einem ehrlichen Urteil über die eigene Situation führen. Dabei kann auch der Priester selbst seine Einschätzung reifen lassen, um situationsgerecht die Vollmacht zum Binden und zum Lösen zu gebrauchen.
Einige schlagen vor, zur Vertiefung im Hinblick auf die objektive Situation der Sünde und die moralische Zurechenbarkeit zwei Dokumente zu beachten: das Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe der Katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen Gläubigen (14. September 1994) und dieErklärung über die Möglichkeit der Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte (24. Juni 2000).


Um die objektive Sítuation der Sünde und der moralischen Verantwortung der Parteien gründlich zu untersuchen, schlagen einige vor, den Brief der Glaubenskongregation vom 4.9.1994 an die Bischöfe der Katholischen Kirche und die Erklärung des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte vom 24. Juni 2000 zur Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zu Hl. Kommunion heranzuziehen.


Das Instrumentum Laboris wiederholt also unter Nr. 122 einfach die Nr. 52 der Relatio Synodi, die von den Synodenvätern nicht mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit angenommen worden war und deshalb nicht Teil des Texte sein dürfte. Ihr folgt einfach die Nr. 123, die außer, dass sie die Zustimmung zu dieser Hypothese bestätigt, sowohl noch mehrere Texte des Lehramtes hinzufügt, die in der Relatio Synodi fehlen,  als auch pastorale Vorschläge, die eher sehr allgemein gehalten sind. 

Allgemeine Zustimmung?
(...) 
Die Behauptung daß eine allgemeine Zustimmung bestehe, kommt etwas überraschend: bezieht sie sich auf die Synodenväter, die seit dem Oktober nicht mehr zusammen trafen oder -auf breiterer Ebene-auf die Bischofskonferenzen? Oder das gesamte Volk Gottes? Der Text klärt das nicht.
Ebensowenig wird klar, ob sich diese "allgemeine Zustimmung" auf die Vorschläge der Relatio bezieht oder nur auf die Hypothese eines Bußweges, die allgemeiner ist und auf viele verschiedene Weise verstanden werden kann.
Man kann sich vorstelllen, daß die, die Nr. 52 vorher unterstützt haben, das jetzt auch noch tun. Aber was haben die anderen getan? Was ist aus ihnen geworden? Haben sie ihre Meinung geändert (.....)?

Mehr als alles andere muß man fürchten, daß diese neue Übereinstimmung eher der Effekt eines breit fließenden Prozesses einer Entwicklung ist, die jeden befriedigen kann,- die Erneuerer und die Konservativem, aber nicht aus dem selben Grund und mit der selben Interpretation.
Kurz- man muß befürchten, dass die Zustimmung eher allgemein als konkret ist und einen tiefgreifenden Disput, der lange anzudauern droht, verbirgt. (....)

Welche Art des Buß-Weges?
Einigen Kommentaren zufolge scheint es etwas wie einen dritten Weg bei dem alles oder nichts bzgl. der Kommunion für die wiederverheirateten Geschienenen zu geben:  die Idee eines Buß-Weges, dem jeder zuzustimmen scheint. Großartig, aber was für eine Art Prozess sollte das sein?

Es sieht aus, als sei die fundamentale Alternative diese:
Würde es genügen eine Zeit der Buße zu durchleben, deren Dauer der Bischof (oder der vom Bischof beauftragte Priester) festlegt- der die Wiederzulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion folgt- so wie sie sind- ohne die geringste Änderung ihrer Lebenssituation ?

Oder wäre das eine Zeit nicht nur der Buße und Reue sondern auch der wirklichen Umkehr und eines Wechsels im Lebenswandel, nach dessen Erreichen sich die Dauer des Bußweges richten würde?

Die Wahl zwischen diesen beiden Wegen ist besonders entscheidend.

Im ersteren Fall- der mit der Kasper-Hypothese übereinstimmt- wäre die Ehe nach der Scheidung also die einzige Sünde, die vergeben werden könnte, ohne daß auf das weitere Sündigen verzichtet wird. Das scheint dem Evangelium zu widersprechen, der echten Barmherzigkeit Gottes, der dem Sünder seine Gnade erweist Das kann also nicht der Weg sein, den die Synode wählt (...)

Einige Gläubige und Hirten sind inzwischen soweit gegangen, zu leugnen, dass hier überhaupt eine Situation der Sünde vorliegt. Warum dann aber büßen?  Und wenn es wirklich eine Sünde gibt, wie kann sie vergeben werden, bevor sie unterlassen wird?

Uns scheint, daß diese Irrtümer einem Verlust des Verständnisses des Mysteriums im Allgemeinen und der Sakramente im Besonderen entspringen. Der Ehe, weil nicht länger gesehen wird, dass wieder zu heiraten, während der Partner noch lebt, bedeutet Ehebruch zu begehen, obwohl Christus genau das ausdrücklich lehrt?
Verlust des Verständnisses auch der Eucharistie, die nicht länger als der heilige Körper des Herrn empfangen wird, sondern eher als einfaches Zeichen eines sozialen Bandes, dessen Vorenthaltung lediglich den Ausschluß aus der Gruppe bedeutet. Der Reue, weil Verwirrung geschaffen wurde zwischen Reue und Bedauern, zwischen Buße und Umkehr. Es genügt nicht, zu bedauern, sich selbst in eine unmöglich Lage gebracht zu haben, man muß wirklich aus ihr heraus kommen wollen- mit der Gnade Gottes. 
Deshalb muß der Bußweg auch auf eine Verhaltensänderung in der Zukunft zielen und so den Weg zur Erlösung öffnen, eine Reise der Gnade, ein Weg zur Heiligung  werden. (....)

Ein neuer Weg?

Die Hypothese, die derzeitige Ehedisziplin beizubehalten,  ist deshalb für uns der einzig annehmbare Weg, vorausgesetzt, daß man dem Wort Christi treu bleiben möchte. 
Bedeutet das, das wir jede Änderung ablehnen? Nicht unbedingt. Selbst in der Treue gibt es immer einen Weg zu neuen Entwicklungen- und Überraschungen durch den Hl. Geist.

Es gibt immer mehrere Wege, eine Sache zu präsentieren. Entweder als eine geschlossene Tür, und die Verweigerung jeder Art von Rettung oder eher als Pilgerweg -auf dem man eine Reise unternimmt und schon auf dem richtigen Weg ist- selbst wenn man nicht in der Lage ist- sofort allen Anforderungen zu folgen, die das Leben im Geiste des Evangeliums stellt.  
Dieser zweite Weg, den wir unbedingt bevorzugen sollten, entspricht dem, was Papst Paul II in Nr. 84 von "Familiaris Consortio" sagte-ohne Verwirrung zu stiften.
Die Tatsache, daß diese pastorale Praxis -die dem Lehramt von Johannes Paul II treu ist, bereits erfolgreich angewandt wurde, beweist, daß sie gute Früchte bringen kann.
Diese Pastorale Praxis gibt es, aber nicht in allen Ländern und man muß zugeben, daß selbst wenn es sie gibt, viele nichts davon wissen,.
Es wäre also richtig, wenn die Synode diesen Weg fördern und denen danken würde, die dem Ruf des Hl. Geistes gefolgt sind, ihn in Gebet und Ausübung erprobt haben und seine Früchte bewahren, die er bereits gebracht hat und erklären würde, dass dieser klare Weg in die richtige Richtung führt, der zu folgen, gut ist.

Um uns entlang dieser Linie innovativer Treue, wie sie Papst Johannes Paul II definiert hat, vorwärts zu bewegen, haben wir den Vorschlag gemacht, den ordo paenitentium up-zu-daten  und diesen alten Bußorden zu restaurieren, der lange zusammen mit der aktuellen Form des Bußsakramentes bestanden hat.
Dieser Ordo könnte neues Interesse finden, weil er über einen langen Zeitraum - mit Etappen, die durch liturgische Feiern markiert sind, führt. Er wurde als sakramentales Recht vom Augenblick der Ascheauflegung an angesehen. Er hatte auch den Vorteil zu zeigen, dass der Sünder nicht aus der Kirche ausgeschlossen wird, weil er eben Teil eines Orden war, und deshalb angehalten, sich aus dem Schatz der Kirche und ihrer Gnade zu nähren, dem Wort Gottes zuzuhören und am Gebetsleben teilzunehmen.
Der Büßer würde auch eine prophetische Mission in der Kirche haben: nämlich einen größeren Respekt vor der Eucharistie zu erwirken und eine größere Bereitschaft, die eigenen Sünden zu reflektieren."
Quelle: www.chiesa, Sandro Magister, Thomas Michelet, "Vetersa & Nova" 

NUN LASSEN WIR MOZART ZU WORT KOMMEN
Und  weil alles schon schrecklich genug ist, was uns die Kasper-Clique als arabischen Phoenix bei der Synode zu bescheren plant (und das in Vielem eher an ein trojanische Pferd erinnert) gönnen wir uns den Genuß -kongenial von Da Pontes Worten unterlegter- Mozart´scher Kunst:

                         "È la fede delle femmine come l´araba fenice"

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