Dienstag, 2. Oktober 2012

Update zweiter Prozesstag, Msgr. Gänsweins Zeugenaussage

Exkammerdiener Gabriele betonte, daß er keinerlei Bezahlung oder sonstige Vergünstigungen für die Weitergabe der gestohlenen/ fotokopierten Dokumente an den Journalisten Nuzzi gehabt habe, für ihn sei nur Negatives dabei herausgekommen und er habe das Buch "Sua Santita" sicher nicht gewollt.

Außer Gabriele wurden heute auch mehrere Zeugen gehört, unter ihnen auch Msgr. Gänswein.
Unter Eid sagte er in seiner etwa halbstündigen Aussage:
Er habe nie einen Verdacht gegen Gabriele gehabt- bis zu dem Tag als er in dem gerade erschienenen Buch " Sua Santita" 3 Briefe sah, die ausschließlich auf seinem Schreibtisch gewesen waren und die er u.a. am offiziellen Stempel erkannte.
( Ein Brief von Bruno Vespa, einer von einer Mailänder Bank und eine Terminabsprache mit Pater Lombardi zum Fall Orlandi ). Er habe deren Verschwinden zunächst nicht bemerkt gehabt.
Er sei dann von der Vaticanischen Gendarmerie gebeten worden, die Dokumente, die sie in der Wohnung des Exkammerdieners beschlagnahmt hatten, zu sichten und zu bewerten. Dabei habe er sowohl Originale als auch Fotokopien sowie Dokumente spätestens ab dem Jahr 2008, wohl auch frühere, gesehen.
Damit widersprach Gänswein der Aussage Gabrieles, erst 2010 mit dem Fotokopieren und Sammeln von Dokumenten begonnen- und keine Originale mitgenommen zu  haben.

Quelle ASCA

Zu den Beschuldigungen, die der Angeklagte bzgl seiner Haftbedingungen vorbrachte, die das Gericht mit der Einsetzung einer Untersuchungskommission beantwortete, hat die Gendarmeria Vaticana ad hoc ein offizielles Kommuniqué herausgegeben :
die Rechte des Angeklagte seien jederzeit gewahrt worden, es habe anfänglich nur die eine Zelle zur Verfügung gestanden, das Licht sei aus Fürsorge für den Angeklagte Tag und Nacht angewesen, dieser habe im Übrigen selbst darum gebeten, weil er sich dann besser fühle.Eine angebotene Schlafmaske habe er abgelehnt,er habe sich auf dem Sportplatz der Gendarmerie bewegen dürfen und sei permanent unter ärztlicher Aufsicht gewesen . Dabei habe er gesagt, er fühle sich gut, schlafe gut und sei bei gutem Appetit. Seine Familie habe unbegrenztes Besuchsrecht gehabt.






Eine Anzeige wg. übler Nachrede und Verleumdung gegen Gabriele von Seiten der Gendarmerie wird nicht ausgeschlossen.

Quelle ASCA




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.