bei liturgicalnotes heute über "private" Messen (sine populo) der Priester in Zeiten der Corona-Pandemie und die von einigen "Gaunern" verbreitete Ansicht, die seien nicht zulässig.
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"GUT, BÖSE UND DEUTSCHE "LITURGIKER"
Satan hat die geniale Fähigkeit, Böses aus Gutem zu machen. Doch unser gnädiger Erlöser macht Gutes auch aus dem, was nicht gut ist. Überall haben Bischöfe ihren Priestern empfohlen, daß sie da, wo sie die Messe nicht mit ihrer Gemeinde feiern können, privat (sine populo) zelebrieren.
Das ist ganz und gar anerkennenswert. Und es erinnert aufs nachdrücklichste Priester, die sich dessen vielleicht nicht alle bewußt sind, daran, daß jede Darbietung des anbetungswürdigen Meßopfers für sich vor Gott über unvergleichliche Macht verfügt. Sie sollten an jedem Tag, an dem das nur irgendwie möglich ist, zelebrieren, unabhängig davon, ob Laien dabei sind oder nicht.
Und nun verbreiten Gauner im Internet die Ansicht, das sei schlecht, und behaupten es stünde im Gegensatz zum II. Vatikanischen Konzil.
Das ist gelogen. "Sacrosanctum Concilium" erlaubt in Abschnitt 57 die Konzelebration (unter bestimmten Bedingungen, aber das wollen wir hier nicht weiter verfolgen), fügt aber hinzu, daß jeder Priester dazu berechtigt ist, die Messe auch allein zu feiern.
Die Leser könnten auch darüber nachdenken, daß der Kirchenrechtsprofessor Eric Mascall uns die Lehre hinterlassen hat, daß keine Messe wirklich „privat“ ist, denn auch die von einem Priester ohne Gläubige gefeierte Messe ist „so gemeinschaftlich wie das päpstliche Hochamt im Petersdom mit fünfhundert Bischöfen und 20 000 Gläubigen. Denn die Messe ist eine Handlung Christi in seinem Corpus Mysticum, seinem Leib, welcher die Kirche ist.“ Und er führt aus: „Nicht der Mensch, sondern Gott selbst ist Urheber der Einheit und der Gemeinschaftlichkeit der Messe“.
Die wohlwollendste Erklärung, die ich mir für die aktuellen Fehldarstellungen zurechtlegen kann, ist die, daß die Leute, die derlei Unwahrheiten verbreiten, die Konzilsdokumente schon vor sehr langer Zeit (wenn überhaupt) gelesen und inzwischen ihren tatsächlichen Inhalt vergessen haben und so subjektiv guten Glaubens sind, wenn sie behaupten, daß auf den Auftrag des Konzils zurückgehe, was doch nur ihre eigenen Ideen sind.
Für Laien wie für Kleriker, die damit rechnen müssen, in Gespräche über Liturgie verwickelt zu werden, ist es höchst empfehlenswert, immer eine Übersetzung von Sacrosanctum Concilium zur Hand zu haben.
Dann können sie jeden, der unehrliche oder uninformierte Behauptungen über das macht, was das Konzil angeordnet hat, auffordern, ihnen zu zeigen, wo das tatsächlich im Dokument steht.
Präsident Routh des Magdalen-College hat einst die Leute dazu aufgefordert, stets ihre Quellen zu überprüfen. Das ist eine sehr vernünftige Einstellung. Aber höchst wahrscheinlich haben deutsche Liturgiker noch nie etwas von Routh gehört...
Zusatz:
1) Das jüngste Dekret der Gottesdienstkongregation erteilt für dieses Jahr jedem Priester die Erlaubnis, am Gründonnerstag die hl. Messe privat zu zelebrieren. Die Fußwaschung findet in diesem Jahr nicht statt.
2) Zusätzlich zu all den guten Ratschlägen, die von erlauchter Stelle gegeben werden, möchte ich meine Leser an die alte katholische Sitte erinnern, vor dem Zu-Bett-Gehen eine Kniebeuge in Richtung des nächstliegenden Tabernakels zu machen. Es sei denn, man wüßte als deutscher Liturgiker nicht, wo der ist, oder überhaupt, was...
Quelle: liturgicalnotes, Fr. J.Hunwicke
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