Mittwoch, 17. Juni 2020

Fr. Hunwicke spricht

bei liturgicalnotes über die zeitliche Begrenzung des Bischofsamtes.
Hier geht´s zum Original:  klicken

"BISCHOFSRÜCKTRITTE UND DIE ZEITLICHE BEGRENZUNG" 
"Es wird allgemein angenommen, daß Bischöfe im Alter von 75 Jahren dem Römischen Pontifex ihren Rücktritt anbieten müssen. Ich denke, daß diese Annahme (so wie sie ist)überdacht werden muß.

Ein Ausgangspunkt muß in der sakramentalen Struktur der Kirche gefunden werden. Wir müssen uns von der Idee, die sich-wie ich glaube, während dieses Pontifikates entwickelt hat, daß ein Bischof ein Gebietsmanager eines multinationalen Konzerns und zum Rücktritt verpflichtet ist, verabschieden. Das ist er nicht.
Er ist der Nachfolger der Apostel und der charismatische Hohepriester und das sakramentale Werkzeug seiner örtlichen- besonderen-Kirche. Das einzige Beispiel der Kämpfenden Kirche durch göttliche Einsetzung ist die Universale Kirche- versammelt um Petrus und die Ortskirche -versammelt um ihren Bischof. Alles andere ist nur Organisation und im Prinzip vorübergehend.

Denen, die den aktuellen Kodex des Kanonischen Rechtes geschrieben haben, muß man zugute halten, daß sie es so verstanden haben, den Rücktritt der Bischöfe nicht zu einem Automatismus zu machen. Nur ein Bischof kann dieses Situation wirklich beurteilen.
Einen anderen Ansatz würde ich nur im Zusammenhang mit einer großen Kirchenkrise vertreten, bei denen das Eingreifen des Primats erforderlich wäre. Die arianische Krise; der Fall bischöflicher Verräter nach Verfolgungen; die Reformen des Hl. Gregors VII könnten ein Beispiel dafür sein.

Aber die Autoren des CIC von 1983 gingen in ihrer Zurückhaltung weiter als das. Sie haben für einen Bischof den Rücktritt mit 75 oder irgendeinem anderen Alter  nicht zur Pflicht gemacht.
Im Kanon 401, §1  (der im Kodex von 1917 keinen Vorgänger hat) sagen sie, daß ein Bischof gebeten wird (rogatur) seinen Rücktritt anzubieten,.

Und da ist mehr!

§2 besagt, daß ein Bischof, der wegen Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen weniger "aptus"- fähig ist, sein "officium "-Amt auszuüben "enixe rogatur"  -enixe bedeutet so etwas wie dringend- dringend gebeten wird....
Aber im vorangehenden Paragraphen -in dem das Alter 75 erscheint- fehlt das Adverb enixe. Mit anderen Worten, die Forderung, daß ein Bischof mit 75 seinen Rücktritt anbietet, ist nicht so dringend wie die an sehr kranke Bischöfe gestellte.

Wenn enixe semantisch irgendeine Bedeutung hat, dann bedeutet die Abwesenheit dieses Wortes auch etwas. Verstärkt enixe- dann schwächt seine Abwesenheit ab.

Ich würde gern verstanden wissen, daß welchen höflichen Rat auch immer das Kanonische Recht gibt, dem Bischof der Apostolische Status eines Bischofs und seine persönliche Verantwortung vor Gott für die Entscheidungen, die er trifft, nicht genommen werden."

Quelle: liturgicalnotes, Fr.J.Hunwicke

1 Kommentar:

  1. Ich muss ehrlich sagen, ich versteh das mit der Rücktreterei nicht, überhaupt nicht, hab das noch nie verstanden.
    Wo ist das Problem alles und jedes zu delegieren und nur noch das zu tun, was man eben tun kann, so wie es die Päpste, Bischöfe und Priester in früheren Zeiten gemacht haben!

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