bei liturgicalnotes heute über Ablässe früher und heute. Hier geht´s zum Original: klicken
VERLORENE LANDSCHAFTEN
"Ein Mann für jede Jahreszeit" kommentierts Mores Charakter, daß England dicht mit Gesetzen gepflastert. Ich weiß nicht, ob der reale Sir Thomas derlei Bemerkungen gemacht hat, aber vor der post-konziliaren Unordnung war die West-Kirche sicher dicht mit Ablässen gepflastert (Aufhebung kanonischer Strafen auf Grund von Sünden, für die schon in der Beichte die Absolution erteilt wurde). Außer denen, die immer noch im Encheiridion veröffentlicht und die alle abgeschafft worden sind..."Teilnachlässe" überleben aber sie bleiben bestehen, ohne Hinweis darauf, wie lang die Zeitspanne ist, für die die Aufhebung gewährt wurde.
Ablässe haben das christliche Leben variabel und interessant gemacht. Z.B. 1747 hat dieser aufgeklärte Papst Benedikt XIV den Herzog von York (von 1788 an de jure König Heinrich IX von England, Schottland, Frankreich und Irland) zum Kardinal-Diakon von St.Mary in Portico. Seine königliche und eminente Hoheit betete in seiner Titular-Kirche regelmäßig für die Bekehrung Englands.
Folgende Päpste liebten diese Ergebenheit: vom 9.-11. Dezember hatte Leo XIII ein Feierliches Triduum geleitet, zu dem die Gläubigen...einschließlich drei Kardinäle...durch Ablässe verlockt wurden.
Die 40-stündige Anbetung brachten einen vollkommenen Ablass für einen Tag ein; ein Teil-Ablass für 15 Jahre für jeden Besuch. Benedikt XV gewährte Ablässe für diejenigen, die an der Oktav für die Kathedra der Einheit teilnahmen. Kardinal Griffin gewährte 300 Tage für die, die die Antiphon rezitierten...und für Kollekten für die Kanonisierung der 40 Gesegneten Märtyrer von England und Wales.
Spezielle Orden konnten ihren Mitgliedern Ablässe gewähren: Dominikaner des 3. Ordens erhielten 500 Tage für das Gebet O Spem miram.
Und mittelalterliche Diözesan- Bischöfe konnten Ablässe gewähren und taten das... in England, sogar nach dem Tudor-Schisma. Ich frage mich, ob die noch gültig sind!
Wie Kirchenwanderern wahrscheinlich aufgefallen ist, sieht man in älteren und unbeschädigten katholischen Kirchen manchmal einen Altar mit der Aufschrift ALTARE PRIVILEGIATUM darüber. Dies war ein Altar, an dem einer Seele im Fegefeuer ein vollständiger Ablass gewährt werden konnte, indem an ihm eine Messe gefeiert wurde. Vielleicht lag der pastorale Grund darin, daß die Gläubigen das Gefühl hatten, daß sie ihr Bestes für ihren verstorbenes Verwandten taten.
Und wer wagt es zu behaupten, daß sie sich geirrt haben?
Natürlich hat Paul VI, ein typischer Lombarde, dieser barmherzigen Großzügigkeit ein Ende gesetzt!
[Hier ist ein fröhliches Forschungsprojekt für die Leser. Vide Waugh; Offiziere und Herren; Buch 1; Abschnitt 5 ... was genau hat Mr. Goodall an Allerseelen vor?] Ich sollte besser klarstellen, daß alle zuvor verfügbaren Ablässe nach dem Konzil rücksichtslos gelöscht wurden und daher nicht mehr verfügbar sind!"
Quelle: liturgicalnotes, Fr. J. Hunwicke
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.