Silvia Kritzenberger veröffentlicht bei vaticannews den Wortlaut der Katechese des Hl. Vaters bei der heutigen Generalaudienz im Petersdom. Hier geht´s zum Original: klicken
"GENERALAUDIENZ: DIE KATECHESE IM WORTLAUT"
"Liebe Brüder und Schwestern,
in dieser letzten Katechese über die Konstitution Sacrosanctum Concilium möchte ich heute auf die Gründe eingehen, die die Konzilsväter dazu bewogen haben, eine Reform der Liturgie anzustreben. In diesem Zusammenhang ist der „Dritte Brief vom Konzil“ besonders aufschlussreich, den Kardinal Giovanni Battista Montini – damals Erzbischof von Mailand – am 28. Oktober 1962 an die Gläubigen seiner Diözese richtete. Über die Liturgie hat er darin geschrieben: „Sie ist ein aufrichtiger Ausdruck sowohl des Göttlichen als auch des Menschlichen. Sie ist Sprache. Sie ist einerseits ein Mittel der göttlichen Unterweisung, und andererseits die Stimme des Gesprächs mit Gott. Es ist klar, dass sie auf ihre lehrende Funktion nicht verzichten kann – und sie muss dem Glauben und der Frömmigkeit auch die Möglichkeit geben, sich in einer unmittelbar verständlichen Weise auszudrücken“ (G. B. Montini, „Dritter Brief vom Konzil“, Rivista Diocesana Milanese 51 (1962) 921-923: 922).
Von diesen Überzeugungen getragen, erklärte der spätere heilige Papst Paul VI., dass die Gläubigen „nicht länger stumm und passiv bleiben können und dürfen" und sich „ihre körperliche Anwesenheit nicht mit einer geistigen Abwesenheit vereinbaren lässt“ (Feierlicher Abschluss der 2. Sitzung des Konzils, Ansprache von Papst Paul VI. 4. Dezember 1963).
Die Übereinstimmung jener Aussagen mit denen, die später in Nr. 48 der Konzilskonstitution einfließen sollten, ist offensichtlich. Dort heißt es: „So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, dass die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sondern dass sie es durch die Riten und Gebete wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewusst, fromm und tätig mitfeiern; sich durch das Wort Gottes formen lassen, am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen.“ In diesen Worten wird ein erneuertes Bewusstsein für den Wert der Liturgie sichtbar. Durch die rituellen Handlungen der Kirche, mit denen das Heilswerk vergegenwärtigt wird, eröffnet sich die Möglichkeit, eine wahre Beziehung zu Gott zu leben und mit dem Heilsgeschehen in Beziehung zu treten. Da die Gesten und Worte der heiligen Liturgie für diese Erfahrung von entscheidender Bedeutung sind, kann die Teilnahme der Gläubigen nicht passiv sein.
Die vom Konzil angestoßene Reform wollte das in den Mittelpunkt stellen, was das Herz der kirchlichen Erfahrung ausmacht, und so die Liturgie als „erste Quelle jener Verbindung mit Gott“ erstrahlen lassen, „in der das göttliche Leben uns selbst mitgeteilt wird“ (Feierlicher Abschluss der 2. Sitzung des Konzils, Ansprache von Papst Paul VI. (4. Dezember 1963). Aus dieser Überzeugung erwuchs die Notwendigkeit, allen Gläubigen den Reichtum der biblischen Texte und der Gebete leichter zugänglich zu machen und die Ordnung der liturgischen Feier übersichtlicher und klarer zu gestalten als dies in den damals geltenden liturgischen Büchern vorgesehen war.
Da die Liturgie nämlich eine lebendige Realität ist, war sie im Laufe der Jahrhunderte auch immer Entwicklungen und Veränderungen unterworfen. Das Lehramt hat ihre Formen an die Erfordernisse der jeweiligen Zeit angepasst. Es ist daher nicht verwunderlich, dass auch das Zweite Vatikanische Konzil – unter größtmöglicher Achtung vor dem überlieferten Erbe und gerade mit dem Ziel, es den Gläubigen besser zugänglich zu machen – eine Überarbeitung der liturgischen Bücher für notwendig hielt.
Das Ziel, das den Konzilsvätern am Herzen lag, wird in Nr. 21 der Konstitution Sacrosanctum Concilium wie folgt beschrieben: „Damit das christliche Volk in der heiligen Liturgie die Fülle der Gnaden mit größerer Sicherheit erlange, ist es der Wunsch der heiligen Mutter Kirche, eine allgemeine Erneuerung der Liturgie sorgfältig in die Wege zu leiten. Denn die Liturgie enthält einen kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil und Teile, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben. Bei dieser Erneuerung sollen Texte und Riten so geordnet werden, dass sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen, und so, dass das christliche Volk sie möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann.“ Die Unterscheidung in der Liturgie zwischen göttlichen, unveränderlichen Elementen und menschlichen Elementen, die hingegen „verschiedenen Änderungen unterworfen werden können, die von der heiligen Hierarchie, unter dem Beistand des Heiligen Geistes, entsprechend den Erfordernissen der Zeiten, der Umstände und der Seelen gebilligt werden“, geht auf die Enzyklika Mediator Dei von Papst Pius XII. zurück (Acta Apostolicae Sedis 39, 1947, 541-542).
Im Übrigen entstand der Wunsch nach einer „allgemeinen Reform“ nicht plötzlich. Er hatte sich bereits im Wirken der Päpste gezeigt, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts aufeinanderfolgten und die Anliegen der Liturgischen Bewegung aufgriffen. Dass die Gläubigen nicht „als Außenstehende oder stumme Zuschauer“ an den Feiern teilnehmen sollten, hatte Pius XI. bereits in der Apostolischen Konstitution Divini Cultus betont. In diesem Zusammenhang müssen auch die Maßnahmen genannt werden, die Pius XII. zur Neuordnung der Riten der Karwoche ergriffen hat. Er verlegte sie wieder auf die Tageszeiten, die den Ereignissen des Paschamysteriums entsprachen, nachdem man sie jahrhundertelang auf die Morgenstunden vorverlegt hatte. Nicht vergessen werden darf auch, dass Johannes XXIII. eine Vereinfachung der Rubriken des Breviers und des Messbuchs für notwendig erachtete. Mit dem Motu proprio Rubricarum instructum vom 25. Juli 1960 billigte er dies und verwies zugleich auf das bereits angekündigte Ökumenische Konzil, dem er die Darlegung der grundlegenden Prinzipien für eine Reform der Liturgie anvertraute.
Die vom Zweiten Vatikanischen Konzil vorangetriebene Liturgiereform steht somit in Kontinuität mit der lebendigen Tradition der Kirche. Ein rechtes Verständnis dieser Reform ermöglicht es auch, jene Missbräuche zurückzuweisen, die in der nachkonziliaren Zeit in einigen Bereichen der Kirche aufgetreten sind – und die leider bisweilen auch heute noch vorkommen – und die darauf zurückzuführen sind, dass einige Grundsätze, die der Reform selbst zugrunde lagen, verabsolutiert oder missverstanden wurden.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Konzilskonstitution Folgendes festhält: „Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das "Sakrament der Einheit" ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein“ (Sacrosanctum Concilium Nr. 26).
Daher ist es in besonderer Weise Aufgabe der Hirten, der Bischöfe, aber auch jedes einzelnen Priesters, eine Liturgie zu bewahren und zu fördern, die unter Wahrung der liturgischen Normen den Glanz edler Einfachheit ausstrahlt (vgl. Nr. 34) und so die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche sichtbar werden lässt. Eine solche Liturgie wird zugleich ein grundlegendes Mittel der Evangelisierung und ein Werkzeug der Gnade sein, durch das wir – wie das Konzil lehrt – lernen können, uns selbst darzubringen, und durch die Mittlerschaft Christi zur Einheit mit Gott und untereinander vollendet werden (vgl. Nr. 48)."
Quelle: S. Kritzenberger, vaticannews
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