"SYNODE: DER VORSCHLAG EINES DRITTEN WEGES"
"Unbeugsam gegen die Scheidung aber barmherzig mit den Sündern. Vorgeschlagen von einem Schweizer Theologen. Eine neue Form des Sakramentes der Reue, das dem Beispiel der Antiken Kirche folgt.
Aus aller Welt strömen die beantworteten Fragebögen zur Vorbereitung für die abschließende Tagung der kommenden Familiensynode nach Rom.
Der weitgehende erste Eindruck- von manchen vorsätzlich verstärkt- zeigt eine zwischen zwei extremen Positionen stark polarisierte Diskussion: auf der einen Seite die, die radikale Änderungen der Katholischen Lehre und Praxis für die Ehe wollen, die die Auflösung des Bundes und eine zweite Ehe erlauben wollen, auf der anderen Seite jene, die eisern daran festhalten wollen, daß jeder der das Dogma der Unauflöslichkeit verletzt, de facto mit Exkommunikation bestraft wird.
Papst Franziskus hatte, als er die vorige Sitzungsperiode beendete, Worte für diese beiden Formen des Extremismus.
Es ist in der Tat klar geworden, daß er will, daß die Kirche einen dritten Weg findet und einschlägt: einerseits absolut den Geboten Jesu zur Ehe gehorsam- aber denen gegenüber, die sie gebrochen haben- auch liebevoll.
Was folgt ist ein Auszug aus einem theologischen Essay, der versucht genau diesen möglichen "dritten Weg" aufzuzeigen. Die Zeitschrift, in der Pater Michelet seinen Aufsatz veröffentlichte, ist die berühmte "Nova & Vetera". 1962 durch den namhaften Thomisten Charles Journet gegründet, der von Papst Paul VI 1965 in den Kardinalsrang erhoben wurde, und dann von einem anderen Theologen, Kardinal Ceorges Cottier geleitet- beide Schweizer. Seit 2002 hat Nova & Vetera auch eine englische Ausgabe,die in den USA produziert und herausgegeben wird.
Pater Michelets Vorschlag ist die Erstellung eines "ordo paenitentium" für die, die sich dauernd im Zustand der Abweichung von Gottes Gesetz befinden, damit sie eine Reise zur Umkehr beginnen können, die vielleicht viele Jahre dauert oder sogar das ganze Laben lang, aber immer in einem kírchlichen, liturgischen und sakramentalen Kontext, der ihre Pilgerschaft begleitet.
Das Modell dieses ordo paenitentium ist das Bußsakrament der Alten Kirche in erneuerter Form. Auch wenn sie nicht zur Kommunion zugelassen werden, würden die Poenitenten sich nicht vom sakramentalen Leben ausgeschlossen finden, weil ihr Weg selbst ein Sakrament wäre und Quelle der Gnade.
Es folgt weiter unten der zentrale Teil des sehr differenzierten und ausführlichen Textes von Pater Michelet, der den beiden Fragen, die auch bei der vorigen Sitzungsperiode des Synode diskutiert wurden -dem Gesetz der schrittweisen Entwicklung und der spirituellen Kommunion- viele interessante Seiten widmet.
Nova&Vetera hat den kompletten Text des Essays für alle in französischer Sprache zur Verfügung gestellt.
" Synode sur la famille: la voie de l"’ordo paenitentium" "Familiensynode: der Weg des "ordo paenitentium"
Es ist zu hoffen, daß- wie Papst Franziskus es erbeten hat- Überlegungen und Voschläge wie diese das tägliche Brot der Diskussion vor und während der Synode werden-anders als bei der vorigen, wo so getan wurde, als sei alles schon beschlossene Sache und die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen bereits etabliertes Recht.
Weil z.B. das in Deutschland bereits der Fall ist. Und die Bemerkungen, die Kardinal R.Marx kürzlich machte, haben diese Verhalten bestärkt. "Wir können nicht warten, bis die Synode uns sagt, wie wir in der Familien-und Ehe-Pastoral handeln sollen".
Aber man könnte auch die hastige Schlussfolgerung "erga omnes" zitieren, die der Theologe Basilio Petrà aus der einfachen Tatsache zog, dass sich Kardinal Kasper- mit Billigung des Papstes- beim Konsistorium vom Februar 2014 gegen den Ausschluß der wiederverheirateten Geschiedenen von der Kommunion ausgesprochen hatte.
Petrà besteht darauf, dass die Dinge sich seit Februar 2014 verändert haben.
Und sie haben sich-wie er sagt- geändert, weil mit der Kasper-Rede, das Lehramt de facto das in Zweifel gezogen habe, was bis dahin undiskutierbar war.
Mit dem Resultat, daß jetzt ein Beichtvater die Verbotsnorm heiter als zweifelhaft betrachten könne und deshalb die wiederverheirateten Geschiedenen lossprechen und ganz normal zur Kommunion zulassen, sogar ohne auf die Zustimmung seines Bischofs zu warten, die nicht nötig sei."
Diese These Petràs, der Spezialist für die Theologie des Ostens und ein Bewunderer der Byzantinischen Praxis ist , die eine zweite Ehe zuläßt, -und auch ein vielzitierter Autor der "Civilta Cattolica", ist mit großer Emphase in der letzten Ausgabe der Zeitschrift "Il Regno" veröffentlicht worden, die vom Orden der Dehonianer in Bologna herausgegeben wird.
Titel: "Auf dem Weg zur Synode 2015. Frohe Botschaft für die Beichtväter?"
Aber kehren wir zu Nova &Vetera zurück, das die kommende Synode immer noch ernst nimmt.
"FAMILIENSYNODE: DER WEG DES ORDO PAENITENTIUM"
Petrà besteht darauf, dass die Dinge sich seit Februar 2014 verändert haben.
Und sie haben sich-wie er sagt- geändert, weil mit der Kasper-Rede, das Lehramt de facto das in Zweifel gezogen habe, was bis dahin undiskutierbar war.
Mit dem Resultat, daß jetzt ein Beichtvater die Verbotsnorm heiter als zweifelhaft betrachten könne und deshalb die wiederverheirateten Geschiedenen lossprechen und ganz normal zur Kommunion zulassen, sogar ohne auf die Zustimmung seines Bischofs zu warten, die nicht nötig sei."
Diese These Petràs, der Spezialist für die Theologie des Ostens und ein Bewunderer der Byzantinischen Praxis ist , die eine zweite Ehe zuläßt, -und auch ein vielzitierter Autor der "Civilta Cattolica", ist mit großer Emphase in der letzten Ausgabe der Zeitschrift "Il Regno" veröffentlicht worden, die vom Orden der Dehonianer in Bologna herausgegeben wird.
Titel: "Auf dem Weg zur Synode 2015. Frohe Botschaft für die Beichtväter?"
Aber kehren wir zu Nova &Vetera zurück, das die kommende Synode immer noch ernst nimmt.
"FAMILIENSYNODE: DER WEG DES ORDO PAENITENTIUM"
von Thomas Michelet, OP
"Das wirkliche Problem für die wiederverheirateten Geschiedenen ist nicht die Eucharistische Kommunion sondern eher die Absolution. (...) Es ist nicht möglich, ihnen das Bußsakrament zu geben, sowohl wegen des Hinderungsgrundes, der in ihnen selbst liegt-als auch wegen der gegenwärtigen Bedingungen für das Sakrament, die voraussetzen, daß die Person bereit ist, die Absolution zu empfangen, und die 3 Akte des Büßens: Reue, Beichte und Wiedergutmachung zu vollziehen, mit dem festen Vorsatz sich der Sünde zu enthalten (wenn das bisher noch nicht geschehen ist), sie nicht zu wiederholen und zu büßen.
"Das wirkliche Problem für die wiederverheirateten Geschiedenen ist nicht die Eucharistische Kommunion sondern eher die Absolution. (...) Es ist nicht möglich, ihnen das Bußsakrament zu geben, sowohl wegen des Hinderungsgrundes, der in ihnen selbst liegt-als auch wegen der gegenwärtigen Bedingungen für das Sakrament, die voraussetzen, daß die Person bereit ist, die Absolution zu empfangen, und die 3 Akte des Büßens: Reue, Beichte und Wiedergutmachung zu vollziehen, mit dem festen Vorsatz sich der Sünde zu enthalten (wenn das bisher noch nicht geschehen ist), sie nicht zu wiederholen und zu büßen.
Diese 3 Elemente sind in sich selbst unverletzbar und Objekte konziliärer Erklärungen. Die Reihenfolge aber, in der sie stattfinden nicht, das ist erst seit ungefähr 1000 Jahren der Fall, seit die Buße gewohnheitsmäßig der Absolution folgt, als Folge des Sakramentes zur Wiedergutmachung. während in der Antike die Buße Vorbedingung -sowohl als vorbereitendes Leiden aber auch als Vorbereitung der Reue war.
Darüber hinaus ist die gewöhnliche Form des Sakraments sozusagen eine Sofortkombination dieser 3 Elemente in einem einzigen kurzen Ritual geworden, während die antike Buße sich über viele Jahre hinzog und verschiedene liturgische Phasen durchlief- vom Beginn im Ordo der Poenitenten bis zur endgültigen Versöhnung.
Das trifft präzise auf die wiederverheirateten Geschiedenen und mehr allgemein auch auf alle jene zu, die Schwierigkeiten haben, sich ganz von ihren Sünden zu lösen und deshalb einen Weg benötigen, der vielleicht lange Zeit dauert.
In seiner aktuellen Form kann das Bußsakrament diese zeitliche und fortschreitende Dimension nicht mehr erfüllen, die aber für die antike Buße charakteristisch war und noch im Mittelalter in Gebrauch war und bisher nie abgeschafft wurde. Aus diesen beiden Gründen könnte das Bußregime die Möglichkeit einer neuen Bereicherung bieten und es wäre gut, das zu verwirklichen, weil es wirklich ein Element ist, das fehlt- indem man zusätzlich zu den bereits im Ritual vorhandenen sakramentalen Formen eine andere "außerordentliche " Form-gleichzeitig neu und sehr traditionell.- intergrieren könnte,.
Sogar die jüngere Geschichte zeigt, daß- um so eine Reform auf den Weg zu bringen-ein enifaches Motu Propio zu genügen scheint, aber es wäre wohl opportun, zunächst die Bischofssynode damit zu befassen, genau so wie es 1980 bei der Familiensynode geschah und bei der von 1983 der Bußsynode.
Zusätzlich zum Vorteil der Dauer, die auch ihre Schwächen in der Abwesenhet anderer Formen hat- erteilte das antike Büßertum einen kanonischen und kirchlichen Status, der dem Kanon der Konzilien folgte und deshalb "Kanonische Buße" genannt wurde.
Das ist zuerst ein Zeichen der Schutzes und der Anerkennung des Bandes, das dennoch und trotz allem gültig bleibt. De Facto bleibt der Sünder ein Mitglied der Kirche, es wurde speziell für ihn gemacht, weil die Kiche heilig ist, obwohl sie aus Sündern besteht, so daß diese die Heiligkeit empfangen können, die sie von ihrem Bräutigam Christus bekommt.
Es muß deshalb wiederholt werden, daß der wiederverheiratete Geschiedene nicht exkommuniziert ist- auch wenn er von der Eucharistichen Kommunion ausgeschlossen ist. Aber er wird besser verstehen, daß er wirklich Teil der Kicche ict, wenn ihm ein offzieller Weg gezeigt wird und er seinen traditionellen Platz in einem Orden hat, zusammen mit dem Orden der Jungfrauen oder dem Orden der Witwen, der Katechumenen und der Mönche.
Und das ist keine kleine Sache: die Erfahrung zeigt, dass diese einfache Anerkennung seiner kirchlichen Existenz ihn selbst sicher werden lassen und das erste Hindernis zur Versöhnung wegräumen kann.
Es ist klar, daß die beiden Wege parallel verlaufen. Buße als eine zweite Taufe oder "Taufe der Tränen" und daß beide in den liturgischen Institutionen der Fastenzeit gegenwärtig sind, die sie begündeten: die Auflegung der Aschekreuze, das Fasten, die öffentliche Versöhnung mit den Büßern am Abend des Gründonnerstags, mit der Fußwaschung und der großen Taufkatecheses, Prüfung und Erleuchtung der Katechumenen während der Ostervigil.
In beiden Fällen gibt es die identische Absage an Satan und seinen Kult, den identischen Kampf gegen die Sünde und ihre Konsequenzen und eine identische Rettung, die durch den endgültigen Sieg Christi am Kreuz, gesammelt im Heiligen Blut des Lammes-, erlangt wurde.
Das führte zum von der Synode 1983 formulierten Voschlag, das neue Ritual der Christlichen Initiation Erwachsener als Inspiration für die Schaffung einer Liturgie des Empfangens und der Versöhung für jene zu schaffen, die nach einer Zeit der Trennung in die Kirche zurückkehren (...) als eine Art Restauration einer Institution die ins 3. und 4. Jahrhundert zurückreicht und deren Nützlichkeit im Laufe der Jahre Christlicher Herrschaft verloren ging, -aber in unserer Zeit wieder nötig wird.
Darüber hinaus ist die gewöhnliche Form des Sakraments sozusagen eine Sofortkombination dieser 3 Elemente in einem einzigen kurzen Ritual geworden, während die antike Buße sich über viele Jahre hinzog und verschiedene liturgische Phasen durchlief- vom Beginn im Ordo der Poenitenten bis zur endgültigen Versöhnung.
Das trifft präzise auf die wiederverheirateten Geschiedenen und mehr allgemein auch auf alle jene zu, die Schwierigkeiten haben, sich ganz von ihren Sünden zu lösen und deshalb einen Weg benötigen, der vielleicht lange Zeit dauert.
In seiner aktuellen Form kann das Bußsakrament diese zeitliche und fortschreitende Dimension nicht mehr erfüllen, die aber für die antike Buße charakteristisch war und noch im Mittelalter in Gebrauch war und bisher nie abgeschafft wurde. Aus diesen beiden Gründen könnte das Bußregime die Möglichkeit einer neuen Bereicherung bieten und es wäre gut, das zu verwirklichen, weil es wirklich ein Element ist, das fehlt- indem man zusätzlich zu den bereits im Ritual vorhandenen sakramentalen Formen eine andere "außerordentliche " Form-gleichzeitig neu und sehr traditionell.- intergrieren könnte,.
Sogar die jüngere Geschichte zeigt, daß- um so eine Reform auf den Weg zu bringen-ein enifaches Motu Propio zu genügen scheint, aber es wäre wohl opportun, zunächst die Bischofssynode damit zu befassen, genau so wie es 1980 bei der Familiensynode geschah und bei der von 1983 der Bußsynode.
Zusätzlich zum Vorteil der Dauer, die auch ihre Schwächen in der Abwesenhet anderer Formen hat- erteilte das antike Büßertum einen kanonischen und kirchlichen Status, der dem Kanon der Konzilien folgte und deshalb "Kanonische Buße" genannt wurde.
Das ist zuerst ein Zeichen der Schutzes und der Anerkennung des Bandes, das dennoch und trotz allem gültig bleibt. De Facto bleibt der Sünder ein Mitglied der Kirche, es wurde speziell für ihn gemacht, weil die Kiche heilig ist, obwohl sie aus Sündern besteht, so daß diese die Heiligkeit empfangen können, die sie von ihrem Bräutigam Christus bekommt.
Es muß deshalb wiederholt werden, daß der wiederverheiratete Geschiedene nicht exkommuniziert ist- auch wenn er von der Eucharistichen Kommunion ausgeschlossen ist. Aber er wird besser verstehen, daß er wirklich Teil der Kicche ict, wenn ihm ein offzieller Weg gezeigt wird und er seinen traditionellen Platz in einem Orden hat, zusammen mit dem Orden der Jungfrauen oder dem Orden der Witwen, der Katechumenen und der Mönche.
Und das ist keine kleine Sache: die Erfahrung zeigt, dass diese einfache Anerkennung seiner kirchlichen Existenz ihn selbst sicher werden lassen und das erste Hindernis zur Versöhnung wegräumen kann.
Es ist klar, daß die beiden Wege parallel verlaufen. Buße als eine zweite Taufe oder "Taufe der Tränen" und daß beide in den liturgischen Institutionen der Fastenzeit gegenwärtig sind, die sie begündeten: die Auflegung der Aschekreuze, das Fasten, die öffentliche Versöhnung mit den Büßern am Abend des Gründonnerstags, mit der Fußwaschung und der großen Taufkatecheses, Prüfung und Erleuchtung der Katechumenen während der Ostervigil.
In beiden Fällen gibt es die identische Absage an Satan und seinen Kult, den identischen Kampf gegen die Sünde und ihre Konsequenzen und eine identische Rettung, die durch den endgültigen Sieg Christi am Kreuz, gesammelt im Heiligen Blut des Lammes-, erlangt wurde.
Das führte zum von der Synode 1983 formulierten Voschlag, das neue Ritual der Christlichen Initiation Erwachsener als Inspiration für die Schaffung einer Liturgie des Empfangens und der Versöhung für jene zu schaffen, die nach einer Zeit der Trennung in die Kirche zurückkehren (...) als eine Art Restauration einer Institution die ins 3. und 4. Jahrhundert zurückreicht und deren Nützlichkeit im Laufe der Jahre Christlicher Herrschaft verloren ging, -aber in unserer Zeit wieder nötig wird.
Nichtsdestoweniger würde das keine Sache einer Wiedereinführung ohne Veränderungen sein.(...) So wäre es z.B. nicht nötig, die schweren Bußstrafen, die zu seiner Aufgabe führten, wieder einzuführen. Zudem war die einzige Strafe, die in allen Zeiten und an allen Orten für jede Sünde auferlegt wurde und die immer noch besteht, die Nichtzulassung zur Eucharistie, die in Wirklichkeit keine Strafe ist-auch wenn sie als solche erlebt wird- sondern die Unmöglichkeit die Vorbedingung für das Empfangen der Sakramente zu erfüllen.
Fortsetzung folgt : "Die Sakramentale Buße"
Quelle: www.chiesa, Sandro Magister, Nova&Vetera Pater T.Michelet
Fortsetzung folgt : "Die Sakramentale Buße"
Quelle: www.chiesa, Sandro Magister, Nova&Vetera Pater T.Michelet
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